Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern? Erklärung
Wenn du wissen willst, wie hoch der Pflichtteil bei 2 Kindern ausfällt, kommt es vor allem auf zwei Fragen an. Lebt noch ein Ehepartner, und in welchem Güterstand war der Erblasser verheiratet? Davon hängt ab, ob jedes Kind ein Achtel oder ein Viertel des Nachlasses erhält. Dieser Beitrag klärt die Erbquote in allen Konstellationen, rechnet konkrete Eurobeispiele durch und erklärt Steuern, Sonderfälle und die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs.
Alles Wesentliche
- Bei zwei Kindern und lebendem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft beträgt der Pflichtteil je 1/8 des Nachlasses.
- Ohne Ehepartner erben die beiden Nachkommen je zur Hälfte, der Pflichtteil beträgt dann je 1/4.
- Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch nach § 2303 BGB und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Pro Kind gilt 2026 ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro. Pflichtteilsansprüche verjähren nach 3 Jahren.
- Beim Berliner Testament kann eine Pflichtteilsstrafklausel die Nachkommen von der Geltendmachung abhalten, hebelt das Recht aber nicht aus.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern? Die direkte Antwort
Bei zwei Kindern und einem lebenden Ehepartner in Zugewinngemeinschaft beträgt der Pflichtteil je 1/8 des Nachlasses. Gibt es keinen Ehepartner, erben beide Nachkommen je zur Hälfte, der Pflichtteilsanspruch liegt dann bei je 1/4. Er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Rechenbeispiel: Bei 100.000 Euro Nachlasswert erhält jedes Kind mit Ehepartner 12.500 Euro. Die ausführliche Rechentabelle folgt weiter unten.
Grundlagen: Was der Pflichtteil ist und wer ihn erhält
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn der Erblasser sie im Testament enterbt hat. Der Anspruch entsteht immer dann, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird oder weniger als seine Quote erhält. Wer selbst plant, sein Vermögen an die eigenen Kinder zu vererben, sollte die Wirkung dieser Ansprüche früh berücksichtigen.
Anders als der Erbteil verschafft der Anspruch keine Beteiligung an konkreten Nachlassgegenständen. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch nach § 2303 BGB (opens in new tab) gegen den oder die Erben. Ein pflichtteilsberechtigtes Kind wird also nicht Miteigentümer der Immobilie, sondern kann eine Auszahlung in Höhe seiner Quote verlangen.
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. Auch Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Höhe leitet sich stets aus dem gesetzlichen Erbteil ab. Der Pflichtteil beträgt exakt dessen Hälfte.
Pflichtteilsquoten bei 2 Kindern in allen Güterständen
Sobald ein Ehepartner lebt, hängt alles vom Güterstand ab, weil dieser den Ehegattenerbteil bei Zugewinngemeinschaft (opens in new tab) verändert und damit den Anteil, der für die Kinder übrig bleibt. Die folgende Übersicht stellt für beide Nachkommen den gesetzlichen Erbteil und die daraus abgeleitete Pflichtteilsquote je Kind gegenüber, einmal ohne Ehepartner und einmal für die drei gängigen Güterstände mit lebendem Ehepartner.
| Konstellation | Gesetzlicher Erbteil je Kind | Pflichtteil je Kind |
|---|---|---|
| Ohne Ehepartner (unverheiratet oder verwitwet) | 1/2 | 1/4 |
| Mit Ehepartner, Zugewinngemeinschaft | 1/4 | 1/8 |
| Mit Ehepartner, Gütertrennung | 1/3 | 1/6 |
| Mit Ehepartner, Gütergemeinschaft | 3/8 | 3/16 |
Die Tabelle zeigt: Je mehr der Ehegatte gesetzlich erbt, desto kleiner wird die Erbquote der Kinder.
Warum der Güterstand die Quote verändert
In der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte gesetzlich zunächst 1/4. Über § 1371 BGB erhöht sich sein Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich, sodass er insgesamt 1/2 erbt. Für die beiden Kinder verbleibt zusammen 1/2, also je 1/4 als gesetzlicher Erbteil und damit je 1/8 Pflichtteil.
Bei Gütertrennung entfällt diese Erhöhung. Hier gilt § 1931 Abs. 4 BGB. Ehegatte und Kinder erben zu gleichen Teilen, bei zwei Nachkommen also je 1/3, die Pflichtteilsquote beträgt dann je 1/6. In der Gütergemeinschaft erbt der Ehegatte nur 1/4, wodurch für die Kinder je 3/8 bleiben und der Pflichtteil auf je 3/16 steigt.

Pflichtteil bei 2 Kindern durchgerechnet: Beispiele in Euro
Erst mit konkreten Beträgen wird greifbar, worüber gestritten wird. Die folgende Tabelle rechnet die beiden häufigsten Konstellationen über drei typische Nachlasshöhen durch, einmal ohne Ehepartner (je 1/4) und einmal mit Ehepartner in Zugewinngemeinschaft (je 1/8). Der angegebene Betrag gilt pro Kind und bezieht sich auf den bereinigten Nettonachlass, also das Vermögen nach Abzug der Schulden.
| Nettonachlass | Ohne Ehepartner (1/4) | Mit Ehepartner, Zugewinn (1/8) |
|---|---|---|
| 50.000 Euro | 12.500 Euro | 6.250 Euro |
| 100.000 Euro | 25.000 Euro | 12.500 Euro |
| 500.000 Euro | 125.000 Euro | 62.500 Euro |
Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro ohne lebenden Ehepartner stehen jedem Kind also 125.000 Euro zu. Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, halbiert sich der Betrag auf 62.500 Euro, weil der Ehegatte die Hälfte erbt.
Wichtig: Diese Zahlen setzen voraus, dass beide Kinder tatsächlich enterbt wurden und ihren Anspruch geltend machen. Wie sich der Pflichtteil im Detail berechnen (opens in new tab) lässt, hängt immer vom bereinigten Nettonachlass ab, nicht vom Bruttowert aller Vermögensgegenstände.
Nachlasswert korrekt ermitteln: Aktiva minus Passiva
Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Nettonachlass. Vom gesamten Aktivvermögen zum Todeszeitpunkt werden die Verbindlichkeiten des Erblassers abgezogen.
Zu den Aktiva zählen Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat sowie Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Diese werden mit dem Verkehrswert angesetzt, also dem Preis, der bei einem Verkauf am Markt erzielbar wäre. Gerade bei Immobilien ist dieser Wert häufig strittig und wird im Zweifel durch ein Gutachten festgestellt. Wer eine Immobilie an die Kinder vererben möchte, sollte die Bewertungsfrage frühzeitig klären.
Auf der Passivseite mindern Schulden, offene Rechnungen und die Beerdigungskosten den Nachlasswert. Auch die Kosten für das Nachlassverzeichnis sind abzugsfähig. Erst nach dieser Bereinigung steht der Betrag fest, auf den die Pflichtteilsquote angewendet wird. Ein zu niedrig angesetzter Immobilienwert ist der häufigste Streitpunkt zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

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Berliner Testament und Pflichtteilsstrafklausel bei 2 Kindern
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils. Damit sind beide Nachkommen beim ersten Erbfall zunächst enterbt, und genau hier entsteht ein häufig unterschätztes Recht beim Berliner Testament (opens in new tab).
Denn jedes der beiden Kinder kann bereits beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil vom überlebenden Elternteil verlangen. Das kann den hinterbliebenen Partner in finanzielle Bedrängnis bringen, etwa wenn das Hauptvermögen in der gemeinsam bewohnten Immobilie steckt.
Um das zu verhindern, enthalten viele Berliner Testamente eine Pflichtteilsstrafklausel. Wer beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, wird beim zweiten Erbfall ebenfalls darauf gesetzt und erhält nicht den vollen Erbteil. Die Klausel schafft also einen wirtschaftlichen Anreiz abzuwarten, aushebeln kann sie den gesetzlichen Anspruch aber nicht.

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Steuern auf den Pflichtteil: Freibeträge und Steuerlast 2026
Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer, sobald er geltend gemacht wird. Steuerlich entsteht der Erwerb nicht automatisch mit dem Erbfall, sondern erst mit dem Zeitpunkt, in dem das Kind seinen Anspruch tatsächlich einfordert.
Jedem Kind steht 2026 gegenüber jedem Elternteil ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Dieser persönliche Freibetrag bei der Erbschaftssteuer (opens in new tab) sorgt dafür, dass der oben durchgerechnete Pflichtteil von 125.000 Euro steuerfrei bleibt.
Für den Erben ist die ausgezahlte Summe eine Nachlassverbindlichkeit. Er kann den Betrag von seinem eigenen steuerpflichtigen Erwerb abziehen. So wird derselbe Vermögenswert nicht doppelt besteuert. Wer frühzeitig plant, sollte den Zusammenhang zwischen Freibeträgen und Schenkungen zu Lebzeiten im Blick behalten, da beide alle zehn Jahre neu genutzt werden können.
Sonderfälle: Enterbung, verstorbenes Kind und Verzicht
Nicht jeder Erbfall folgt dem Standardmuster mit zwei enterbten Kindern und lebendem Ehepartner. Drei Abweichungen kommen besonders oft vor: die Enterbung nur eines Kindes, der Eintritt der Enkel bei einem vorverstorbenen Kind sowie die Wirkung von Schenkungen zu Lebzeiten.
Nur ein Kind wird enterbt
Wird lediglich eines der beiden Kinder enterbt, bleibt das andere Erbe zu seiner gesetzlichen Quote. Das enterbte Kind erhält seinen Pflichtteil in Geld. Bei einem unverheirateten Erblasser bedeutet das: Das erbende Kind bekommt die Hälfte des Nachlasses als Erbe, das enterbte Kind ein Viertel als Pflichtteil. Das verbleibende Viertel fällt dem erbenden Kind zusätzlich zu, sofern das Testament nichts anderes bestimmt.
Vorverstorbenes Kind und Eintritt der Enkel
Ist eines der beiden Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, treten dessen eigene Nachkommen, also die Enkel des Erblassers, nach dem Stamm an seine Stelle. Der Pflichtteilsanspruch des verstorbenen Kindes geht damit auf die Enkel über und wird unter ihnen aufgeteilt. Hatte das vorverstorbene Kind zwei eigene Nachkommen, teilen sich diese den Anspruch jeweils zur Hälfte.
Schenkungen zu Lebzeiten: Anrechnung und Ergänzungsanspruch
Hat ein Kind zu Lebzeiten größere Zuwendungen erhalten, kann das den Pflichtteil beeinflussen. Nach § 2315 BGB wird eine Schenkung angerechnet, wenn der Erblasser dies angeordnet hat. § 2316 BGB regelt die Ausgleichung unter Abkömmlingen. Das früher beschenkte Kind muss sich den Vorempfang auf seinen Anspruch anrechnen lassen.
Umgekehrt schützt der Pflichtteilsergänzungsanspruch davor, dass ein Erblasser sein Vermögen kurz vor dem Tod verschenkt, um den Anspruch zu schmälern. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, wobei der Wert pro Jahr um ein Zehntel abschmilzt. Eine Schenkung aus dem vierten Jahr vor dem Tod zählt noch zu 70 Prozent.

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Pflichtteil einfordern: Auskunft, Frist und Verjährung
Ein Pflichtteilsberechtigter kennt den Nachlasswert meist nicht selbst, weil er als enterbter Angehöriger keinen Einblick in Konten, Grundbesitz und Verbindlichkeiten hatte. Deshalb steht ihm zunächst ein Auskunftsanspruch gegen den Erben zu, bevor er die Höhe seines Anspruchs beziffern kann. Die folgende Checkliste fasst das übliche Vorgehen Schritt für Schritt zusammen.
- Auskunft verlangen: Fordere vom Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis mit allen Aktiva und Passiva, notfalls notariell beurkundet.
- Wert ermitteln: Prüfe die Angaben, insbesondere Immobilienwerte, und lass im Zweifel ein Gutachten erstellen.
- Zahlung fordern: Beziffere deinen Pflichtteilsanspruch und setze dem Erben eine angemessene Frist zur Auszahlung.
- Klagen: Zahlt der Erbe nicht, kannst du den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren (opens in new tab), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der Enterbung erfahren hat. Setzt du den Erben mit einer Zahlungsaufforderung in Verzug, kannst du zusätzlich Verzugszinsen verlangen.
Steckt der Nachlass überwiegend in einer Immobilie, kann der Erbe nach § 2331a BGB eine Stundung beantragen, wenn die sofortige Erfüllung ihn unbillig hart träfe, etwa weil er das selbst bewohnte Elternhaus sonst verkaufen müsste. Das verschiebt die Fälligkeit, hebt den Anspruch aber nicht auf.

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Häufige Fragen zum Pflichtteil bei 2 Kindern
Muss der Pflichtteil versteuert werden?
Grundsätzlich ja, doch dank des Freibetrags bleiben die meisten Ansprüche steuerfrei. Wie du das Vermögen möglichst steuerfrei an die nächste Generation weitergibst, erfährst du im Detail. Einzelheiten zu Freibetrag und Zusammenrechnung findest du im Steuerabschnitt oben.
Kann ein Kind den Pflichtteil verlangen, wenn nur eine Immobilie im Nachlass ist?
Ja. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch, unabhängig davon, woraus der Nachlass besteht. Der Erbe muss den Betrag notfalls durch Beleihung oder Verkauf der Immobilie in Geld aufbringen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben, Freibeträge und Rechenbeispiele entsprechen dem Stand Juli 2026. Für deinen konkreten Fall solltest du einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
Quellen
- § 2303 BGB - Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils (opens in new tab)
- § 1371 BGB - Zugewinnausgleich im Todesfall (opens in new tab)
- § 1931 BGB - Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (opens in new tab)
- § 2315 BGB - Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil (opens in new tab)
- § 2316 BGB - Ausgleichungspflicht (opens in new tab)





