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Angelina

Autor:

Angelina

Datum der Veröffentlichung:

24.01.2025

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Erbschaftssteuer für Kinder: Wie man Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergibt

Erbschaftssteuer für Kinder: Wie man Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergibt

Wenn wir an die Zukunft unserer Familie denken, geht es nicht nur um eine gute Bildung und ein stabiles Umfeld. Es geht auch darum, unseren Kindern und Enkelkindern finanzielle Sicherheit zu ermöglichen und ihnen für wichtige Schritte im Leben eine starke Grundlage zu geben – auch dann, wenn sich die Lebensumstände unerwartet verändern. Das Thema Erbschaft wird in vielen Familien gerne auf später verschoben. Dabei wird häufig übersehen, dass auch Erbschaften steuerliche Folgen haben können und unter bestimmten Umständen eine Belastung für die nächste Generation darstellen.

In Deutschland wird die Erbschaftssteuer auf den Vermögenswert erhoben, den Erben von einem verstorbenen Angehörigen erhalten. Dabei wünscht sich jeder, dass möglichst viel vom hart erarbeiteten Geld tatsächlich bei der Familie ankommt und nicht beim Finanzamt landet.

Ab welchem Betrag greift der Staat ein? Welche Ausnahmen gibt es für das Elternhaus? Und wie lässt sich durch vorausschauende Planung verhindern, dass große Teile des Nachlasses an den Staat fließen? Dieser umfassende Ratgeber liefert klare Antworten, erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, wie man die Last legal minimieren kann. Denn eine gute finanzielle Absicherung beginnt lange vor dem Erbfall.

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Die Grundlagen der Erbschaftssteuer in Deutschland

Um die Systematik zu verstehen, muss man zunächst einen Blick auf die geltenden Gesetze werfen. Die Erbschaftssteuer wird gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Der Staat besteuert den Übergang von Vermögenswerten von einer Person auf eine andere, sobald der Erblasser verstirbt. Die Grundidee dahinter ist, dass durch einen solchen Erwerb die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erben steigt, was eine steuerliche Beteiligung der Allgemeinheit rechtfertigt.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Enge Angehörige werden vom Gesetzgeber bevorzugt behandelt. Sie erhalten höhere Freibeträge und profitieren von niedrigeren Steuersätzen als entfernte Verwandte oder Personen ohne familiäre Bindung. Die Erbschaftssteuer ist zudem progressiv gestaltet, was bedeutet, dass höhere Vermögenswerte einer prozentual höheren Steuerlast unterliegen. Die Steuerpflicht beginnt immer erst dort, wo der persönliche Freibetrag endet.

Wichtig: Das Gesetz behandelt Erbschaften und Schenkungen sehr ähnlich. Wer zu Lebzeiten Vermögensgegenstände weitergibt, unterliegt der Schenkungsteuer. Die Regelungen ähneln dabei in vielen Bereichen denen der Erbschaftsteuer.

Erbschaftssteuer für Kinder: Freibeträge

Das Gesetz schützt die engste Familie durch großzügige Freibeträge. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, der bei Erbschaften steuerfrei bleibt. Das bedeutet in der Praxis: Erbt ein Kind von beiden Elternteilen, kann es insgesamt bis zu 800.000 Euro steuerfrei erhalten. Wenn der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag übersteigt, müssen die Erben Erbschaftssteuer auf den übersteigenden Betrag zahlen.

Zusätzlich zu diesem reinen Freibetrag von 400.000 Euro für Geldbeträge oder Immobilien gewährt der Fiskus weitere Steuerbefreiungen, die oft übersehen werden:

  • Hausrat: Für Möbel, Kleidung oder Kunstgegenstände gibt es für Kinder einen Freibetrag von 41.000 Euro.
  • Bewegliche Güter: Für andere bewegliche Gegenstände, wie beispielsweise ein Auto, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 12.000 Euro.
  • Versorgungsfreibetrag: Abhängig vom Alter des Kindes kann ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro gewährt werden. Dieser Betrag soll den Unterhalt von Waisen sichern.

Einordnung im Familienkreis: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen einen noch höheren Steuerfreibetrag von 500.000 Euro sowie einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro. Enkel erhalten einen Betrag von 200.000 Euro, sofern deren Eltern noch leben. Für Eltern und Großeltern sowie entfernte Verwandte liegen die Summen oft nur bei 20.000 Euro.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Ein Blick auf die Steuerklassen

Die Steuerklassen für die Erbschaftssteuer basieren auf dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Man darf diese Einteilung nicht mit den Lohnsteuerklassen auf der Gehaltsabrechnung verwechseln. Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen. Sie bestimmen, welche Steuersätze auf den steuerpflichtigen Teil des Erbes angewendet werden und damit, wie hoch die mögliche Steuerbelastung ausfällt.

Steuerklasse I:

In diese günstigste Klasse fallen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder sowie die Abkömmlinge dieser Kinder (also die Enkelkinder). Erben aus dieser Gruppe zahlen die niedrigsten Sätze. Die Steuerpflicht für Erbschaften in Steuerklasse I beginnt erst, wenn der Teil des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Steuerklasse II:

Hierzu zählen Eltern, Großeltern (bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen), Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern. Die prozentualen Abgaben sind hier bereits merklich höher.

Steuerklasse III:

In diese Klasse fallen alle übrigen Personen, wie entfernte Verwandte, Freunde, Nachbarn oder unverheiratete Lebensgefährten. Der Freibetrag liegt hier bei lediglich 20.000 Euro, und die Steuerlast ist immens.

Höhe der Erbschaftssteuer: Steuersätze und Berechnung

Wenn der Wert des Erbes den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt, müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen. Doch wie wird dieser Betrag genau besteuert? In Steuerklasse I gelten folgende Steuersätze, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt:

Steuerpflichtiger Erwerb bis...Steuersatz in Steuerklasse I
75.000 Euro7 %
300.000 Euro11 %
600.000 Euro15 %
6.000.000 Euro19 %
13.000.000 Euro23 %
26.000.000 Euro27 %
über 26.000.000 Euro30 %

Die Erbschaftssteuer für Kinder liegt zwischen 7 und 30 Prozent, abhängig vom Wert des Erbes, das den Freibetrag übersteigt.

Beispiel zur Steuerberechnung:

Eine alleinstehende Erblasserin vererbt ihrem einzigen Kind Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Bargeld im Gesamtwert von 700.000 Euro.

Vom Wert des Erbes wird der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro abgezogen. Es verbleiben 300.000 Euro als steuerpflichtiger Erwerb. Ein Blick auf die Tabelle zeigt: Bis zu einem Betrag von 300.000 Euro liegt der Steuersatz in Steuerklasse I bei 11 Prozent. Das Kind muss in diesem Fall 33.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass selbst bei direkten Nachkommen rasch hohe fünfstellige Summen fällig werden. Besonders bei Immobilien, die in den letzten Jahrzehnten stark im Wert gestiegen sind, rutschen Familien schnell in die Steuerpflicht.

Immobilien vererben: Steuerfrei unter strengen Auflagen

Das Vererben von Grundbesitz ist ein zentrales Thema. Infolge der gestiegenen Immobilienpreisen übersteigt der Verkehrswert eines gewöhnlichen Einfamilienhauses in Ballungszentren heute oftmals die Marke von einer Million Euro. Die Erbschaftssteuer wird immer anhand des vom Finanzamt ermittelten Verkehrswertes des Nachlasses berechnet.

Es gibt jedoch eine große Ausnahme, die den Erhalt des Elternhauses sichern soll: Kinder können das selbstgenutzte Familienheim komplett steuerfrei erben, wenn sie dort mindestens zehn Jahre wohnen und unverzüglich einziehen. Eine Immobilie kann für Kinder also komplett steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Strenge Voraussetzungen für das Familienheim:

  1. Unverzüglicher Einzug: Das Kind muss die Immobilie nach dem Erbfall innerhalb von 6 Monaten selbst beziehen, damit die Steuerbefreiung gilt.
  2. Größenbeschränkung: Die Steuerbefreiung für eine Immobilie gilt nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern, alles darüber hinaus wird anteilig versteuert.
  3. Haltefrist: Die Selbstnutzung des geerbten Familienheims für mindestens zehn Jahre kann zur Steuerfreiheit führen. Zieht das Kind nach acht Jahren aus oder verkauft das Haus, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend und das Finanzamt fordert Geld nach (Ausnahme: Gründe wie plötzliche Pflegebedürftigkeit).

Für Ehepartner gibt es bei der Übernahme des Hauses übrigens keine Begrenzung der Wohnfläche; auch hier gilt jedoch die strikte Frist.

Strategische Planung: Durch Schenkungen Steuern minimieren

Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, sollten Familien in Betracht ziehen, lebzeitige Schenkungen an ihre Kinder vorzunehmen. Eine frühzeitige Planung und strategische Schenkungen können helfen, die Erbschaftssteuer für Kinder zu minimieren. Der entscheidende Mechanismus im deutschen Steuerrecht ist die sogenannte Zehn-Jahres-Regel.

Die Freibeträge für Kinder gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Das Besondere daran: Schenkungen können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen. Wer also über ein beträchtliches Vermögen verfügt, sollte dieses nicht bis zum Lebensende aufbewahren, sondern das Vermögen in Schritten übertragen. Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen gelten alle 10 Jahre, was eine strategische Planung ermöglicht.

💡 Ein Planungsbeispiel aus der Praxis:

Besitzt ein Elternteil Vermögenswerte von 1,2 Millionen Euro, würde im Erbfall nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) ein Betrag von 800.000 Euro zu versteuern sein (Steuersatz 19 Prozent = 152.000 Euro).

Wird jedoch alle zehn Jahre in kleinen Schritten geschenkt, sieht die Rechnung anders aus:

  • Das Elternteil verschenkt im Alter von 55 Jahren 400.000 Euro (steuerfrei).
  • Im Alter von 65 Jahren werden weitere 400.000 Euro verschenkt (steuerfrei).
  • Im Erbfall mit 80 Jahren gehen die restlichen 400.000 Euro auf das Kind über (Ebenfalls durch den Steuerfreibetrag gedeckt).Durch diese schrittweise Weitergabe spart die Familie in diesem Fall über 150.000 Euro. Eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls eine schrittweise Schenkung sind ratsam, um die Freibeträge optimal zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.

Nießbrauch und Wohnrecht: Kontrolle behalten und Steuern senken

Besonders bei Grundbesitz haben Eigentümer oft die Sorge, bei einer frühen Übergabe die Kontrolle über ihr Zuhause verlieren. Hier bietet das Zivilrecht elegante Lösungen. Eltern können eine Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenken und sich ein Nießbrauchsrecht sichern, was den steuerlichen Wert der Schenkung mindert.

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht bedeutet, dass das Haus zwar den Besitzer wechselt (das Kind wird im Grundbuch eingetragen), die Eltern jedoch weiterhin das Recht behalten, in der Immobilie zu wohnen oder sie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Ein Nießbrauch oder Wohnrecht kann den Wert einer Immobilie reduzieren und somit die Steuerlast verringern.

Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts können Familien die steuerliche Belastung einer Immobilienübertragung unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Bei der steuerlichen Bewertung wird der Kapitalwert des eingeräumten Rechts vom Wert der Immobilie abgezogen. Dadurch kann der steuerlich relevante Wert der Immobilie deutlich unter ihrem tatsächlichen Marktwert liegen.

So kann es beispielsweise möglich sein, dass eine Immobilie mit einem Marktwert von 600.000 Euro durch die Berücksichtigung des Nießbrauchs unter den maßgeblichen Freibetrag von 400.000 Euro fällt. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung mit Schenkungen zu Lebzeiten und passenden Gestaltungsmöglichkeiten kann daher helfen, die Vermögensübertragung innerhalb der Familie steuerlich sinnvoll zu strukturieren.

Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen? Fristen und Abläufe

Wenn der Erbfall eintritt, herrscht in Familien oft Ausnahmezustand. Die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen steht im Vordergrund. Dennoch gibt es behördliche Pflichten, die keinen Aufschub dulden. Erben müssen die Erbschaftssteuer innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall erklären und gegebenenfalls einen Steuerbescheid anfordern. Die Meldung erfolgt formlos beim zuständigen Finanzamt.

Nach dieser Meldung fordert die Behörde in der Regel die Abgabe einer detaillierten Erbschaftsteuererklärung. In dieser Erklärung müssen alle Werte des Verstorbenen aufgelistet werden: Kontoguthaben, Wertpapiere, Immobilien, aber auch bestehende Schulden und Bestattungskosten. Schulden mindern den Nachlasswert und reduzieren somit die Abgaben an den Staat.

Das Finanzamt prüft diese Angaben sorgfältig. Bei Grundstücken ermittelt die Behörde den Wert oft nach standardisierten Verfahren. Diese Bewertung fällt in manchen Fällen zu hoch aus. Erben können Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn sie mit der Bewertung des Finanzamts nicht einverstanden sind. In solchen Fällen ist es oft ratsam, ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen, das einen niedrigeren Marktwert belegt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung erhält man die finale Zahlungsaufforderung.

Fehlende Liquidität: Gefahr beim Erben von Sachwerten

Ein Problem bei der Besteuerung ist die mangelnde Liquidität. Was passiert, wenn der Nachwuchs ein Mehrfamilienhaus im Wert von einer Million Euro erbt, aber keine Ersparnisse hat? Die Steuer auf den pflichtigen Teil wird in Euro fällig, nicht in Sachwerten.

Wenn keine liquiden Mittel vorhanden sind, um die Steuerschuld beim Staat zu begleichen, bleibt oft nur der Notverkauf der geerbten Objekte – meist weit unter dem tatsächlichen Wert. Alternativ müssen Kredite aufgenommen werden, was wiederum eine Belastung darstellt.

Um solche Situationen zu verhindern, ist eine weitsichtige Finanzierung der Steuerlast durch vorausschauende Strukturierung des Vermögens geboten. Alternativ können Immobilienbesitzer frühzeitig Risikolebensversicherungen abschließen, deren Auszahlungssumme im Todesfall exakt die anfallende Abgabe deckt.

Clevere Vorsorge: Invest4Kids als Lösung für den Nachwuchs

Wer seinem Kind den Rücken stärken möchte, sollte nicht nur über die Vermeidung von Steuern nachdenken, sondern auch über die richtige Anlage des Geldes. Bargeld auf einem Girokonto verliert durch die anhaltende Inflation stetig an Kaufkraft.

Wer frühzeitig ein Polster aufbaut, wählt häufig Anlageformen, die eine Rendite oberhalb der Inflationsrate versprechen. Werden diese Investments klug strukturiert, beispielsweise in einem Versicherungsmantel, wachsen die Beträge über Jahre hinweg an, ohne dass das Finanzamt bei jeder Umschichtung durch die Abgeltungssteuer zugreift.

Das Konzept von Invest4Kids setzt genau hier an: Es ermöglicht Familien, Kapital anzusparen und dabei eine hohe rechtliche Kontrolle zu behalten. Anders als bei einem klassischen Kinderdepot, bei dem junge Erwachsene mit dem 18. Geburtstag sofortigen und uneingeschränkten Zugriff auf die volle Summe haben, erlaubt eine Versicherungslösung mit Bestimmungsrecht eine gelenkte Übergabe. So kann sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich für die Ausbildung, das Studium oder die erste Wohnung genutzt wird und nicht für unüberlegte Konsumwünsche verschwindet.

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Müssen auch minderjährige Erben Abgaben leisten?

Ein oft diskutiertes Thema ist das Alter der Erben. Im deutschen Steuerrecht spielt das Alter keine Rolle für die Steuerpflicht. Wenn ein minderjähriges Kind erbt, wird es rechtlich genauso behandelt wie ein erwachsener Mensch. Die Berechnung, die Freibeträge und die strengen Fristen sind identisch.

Der einzige Unterschied liegt in der rechtlichen Handlungsfähigkeit. Die gesetzlichen Vertreter – in der Regel der überlebende Elternteil – übernehmen die Verantwortung für die formelle Abwicklung. Sie müssen die Meldung durchführen, die Erklärungen unterschreiben und dafür sorgen, dass die fälligen Summen aus dem ererbten Vermögen beglichen werden. Das verbleibende Vermögen muss von den Eltern treuhänderisch verwaltet werden, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht. Dies erfordert eine hohe Gewissenhaftigkeit, da das Geld dem Kind gehört und nur für dessen Belange eingesetzt werden darf.

Fazit: Die finanzielle Zukunft durch Planung sichern

Die Auseinandersetzung mit den Regelungen rund um den Todesfall ist selten erfreulich, aber für den Schutz des Erarbeiteten zwingend notwendig. Die Vorgaben des Staates können ohne ausreichende Vorbereitung beträchtliche Löcher in den Nachlass reißen.

Die nächste Generation hat zwar einen komfortablen Puffer von 400.000 Euro, doch durch gestiegene Immobilienwerte ist diese Grenze schneller erreicht als noch vor wenigen Jahrzehnten. Wenn der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag übersteigt, müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen – und das zu empfindlichen Sätzen.

Wer dieses Geld nicht dem Fiskus überlassen möchte, muss zu Lebzeiten handeln. Ob durch die schrittweise Übertragung von Werten alle zehn Jahre, die Nutzung eines Nießbrauchrechts für Gebäude oder den gezielten Aufbau von steueroptimierten Vorsorgeverträgen – die Instrumente des Gesetzgebers sind vielfältig. Wer rechtzeitig eine Strategie entwickelt, stellt sicher, dass das Lebenswerk bewahrt wird. Ein solides, ungeschmälertes Fundament gibt dem Nachwuchs die besten Voraussetzungen, um sicher in die eigene Zukunft zu starten.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar. Beispielhafte Rechnungen sind keine Prognose und keine Garantie. Wertpapieranlagen unterliegen Risiken bis zum Totalverlust.
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Autor:

Angelina

Datum der Veröffentlichung:

24.01.2025

Lesezeit:

13 Minuten

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