Erbe an Enkel statt Kind im Testament richtig regeln
Ja, du darfst dein Enkelkind als Erben einsetzen und deine Nachkommen der ersten Generation übergehen. Das erlaubt dir die Testierfreiheit nach § 1937 BGB. Wenn du also das Erbe an dein Enkelkind statt an dein Kind im Testament regeln willst, ist das rechtlich unproblematisch. Deine übergangenen Söhne oder Töchter behalten aber ihren Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Steuerlich profitierst du vom Enkel-Freibetrag von 200.000 € (Stand 2026). Pflichtteil, Freibeträge und Strategien der Nachlassgestaltung klären wir jetzt Schritt für Schritt.
Ein Hinweis vorab: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sind ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht die richtigen Ansprechpartner.
Dein Schnellüberblick
- Dank der Testierfreiheit (§ 1937 BGB) darfst du dein Enkelkind als Erben einsetzen und deine Kinder übergehen.
- Übergangene Kinder behalten ihren Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
- Enkel haben einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 200.000 €, bei vorverstorbenem Elternteil 400.000 € (Stand 2026).
- Ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht ist das wirksamste Mittel, um Ansprüche der Kinder auszuschließen.
- Bei minderjährigen Enkeln sichern Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge und eine Nachlassverwaltung das Erbe ab.
Erbe an Enkel statt Kind im Testament einsetzen, das ist erlaubt
Die rechtliche Grundlage ist schnell erklärt. In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Nach § 1937 BGB darfst du als Erblasser frei über deinen Nachlass verfügen (opens in new tab) und selbst bestimmen, wer was bekommt. Du kannst dein Enkelkind als Miterben oder sogar als Alleinerben einsetzen, auch dann, wenn deine Söhne oder Töchter noch leben. Ohne letztwillige Verfügung greift dagegen die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 ff. BGB, und da erben deine Kinder als Erben der 1. Ordnung. Deine Enkel kommen nach § 1924 BGB nur über das Eintrittsrecht zum Zug, also nur, wenn ihr eigener Elternteil bereits verstorben ist. Willst du dein Enkelkind unabhängig davon einsetzen, führt der Weg zwingend über ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn du das Erbe an dein Enkelkind statt an dein Kind vergeben willst, musst du das also aktiv im Testament festhalten, weil die gesetzliche Erbfolge diesen Generationensprung nicht vorsieht. Wie du grundsätzlich Testament, Freibeträge und Vermögensnachfolge richtig planst, zeigt unser Ratgeber.
Der Pflichtteil der Kinder als zentrale Hürde
Hier liegt die entscheidende praktische Grenze. Setzt du dein Enkelkind als Erben ein und übergehst dein Kind, bedeutet das gleichzeitig dessen Enterbung. Und ein enterbtes Kind bleibt nicht leer. Nach § 2303 BGB steht ihm ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Er ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern ein reiner Geldanspruch, und zwar gegen deinen Enkel als Erben. Dein Enkelkind erbt also das Vermögen, muss aber unter Umständen einen erheblichen Betrag an seinen Elternteil auszahlen. Diesen Anspruch kannst du mit einer einfachen letztwilligen Verfügung nicht aus der Welt schaffen.
Pflichtteil berechnen, ein durchgerechneter Musterfall
Nehmen wir an, du bist verwitwet und hast eine Tochter. Dein Nachlass beträgt 400.000 €. In deiner letztwilligen Verfügung setzt du deinen Enkel als Alleinerben ein, deine Tochter soll leer ausgehen. Ohne Testament wäre deine Tochter zur Alleinerbin geworden, ihr gesetzlicher Erbteil hätte 100 Prozent betragen. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also 50 Prozent. Deine Tochter kann von deinem Enkel demnach 200.000 € in bar verlangen, sofern sie ihren Pflichtteilsanspruch als enterbtes Kind geltend macht (opens in new tab).
Jetzt die zweite Variante. Du hast zwei Nachkommen, setzt aber nur deinen Enkel ein und übergehst beide. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes läge bei 200.000 €. Der Pflichtteil beträgt davon die Hälfte, pro Kind also 100.000 €. Machen beide ihren Anspruch geltend, muss dein Enkel insgesamt 200.000 € auszahlen und behält 200.000 €.
Was passiert, wenn das übergangene Kind vor dem Erblasser stirbt
Verstirbt dein übergangenes Kind vor dir, rücken dessen Abkömmlinge in die Pflichtteilsberechtigung ein, es sei denn, gerade sie hast du ohnehin als Erben eingesetzt. Stirbt dein Kind erst nach dir, aber der Anspruch war bereits entstanden, ist dieser vererblich und geht auf dessen Erben über. Der Anspruch verjährt regulär nach drei Jahren.
Gestaltungsstrategien zur Pflichtteilsreduzierung
Der Pflichtteil lässt sich nicht per Federstrich streichen, aber gezielt verringern. Welche Strategie passt, hängt von deiner Familiensituation ab. Reden deine Kinder mit, kommt ein Verzicht infrage. Willst du unabhängig von ihrer Zustimmung handeln, sind lebzeitige Zuwendungen der Hebel. Für strukturelle Fälle gibt es die Vor- und Nacherbfolge oder die Adoption des Enkels.
Notarieller Pflichtteilsverzicht der Kinder
Das wirksamste Mittel ist der Pflichtteilsverzicht deiner Söhne oder Töchter. Dabei erklärt dein Kind freiwillig, dass es auf seinen Anspruch verzichtet. Dieser entsteht dann im Erbfall gar nicht erst, und dein Enkel erbt ungeschmälert. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Verzicht notariell beurkundet werden muss (§ 2346 BGB) (opens in new tab). In der Praxis lassen sich Kinder ihren Verzicht oft mit einer Abfindung als Schenkung zu Lebzeiten vergüten. Das kann fair sein, wenn dein Kind bereits gut versorgt ist. Ohne die Bereitschaft deines Kindes geht dieser Weg allerdings nicht.
Schenkung zu Lebzeiten und die 10-Jahres-Regel
Willst du nicht von der Zustimmung deiner Kinder abhängig sein, sind Schenkungen zu Lebzeiten dein stärkster Hebel. Was du frühzeitig an deinen Enkel überträgst, ist im Erbfall nicht mehr Teil des Nachlasses und senkt damit die Basis, aus der sich der Pflichtteilsanspruch berechnet. Über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) werden Zuwendungen der letzten zehn Jahre aber anteilig wieder mitgerechnet. Es gilt die 10-Jahres-Regel mit Abschmelzung. Im ersten Jahr zählt die Schenkung voll, danach sinkt der anrechenbare Wert um jährlich 10 Prozent. Ein Beispiel: Du überträgst 100.000 € an deinen Enkel. Liegt die Schenkung im Erbfall drei Jahre zurück, werden noch 70.000 € dem Erbe fiktiv hinzugerechnet. Nach vollen zehn Jahren ist die Zuwendung komplett heraus. Welche Freibeträge dabei greifen und wie die Schenkungssteuer für Kinder wirkt, solltest du frühzeitig prüfen.
Vor- und Nacherbfolge sowie Adoption des Enkels
Zwei strukturelle Lösungen gehen einen anderen Weg. Bei der Vor- und Nacherbfolge setzt du beispielsweise dein Kind als Vorerben und deinen Enkel als Nacherben ein. Dein Kind darf den Nachlass dann nutzen, gibt ihn aber beim Tod des Vorerben an das Enkelkind weiter. So bleibt der Besitz in der Familie. Der Nachteil: Es kann zu einer steuerlichen Doppelbelastung kommen. Die Adoption des Enkels ist die radikalste Variante. Wird dein Enkel rechtlich zu deinem Kind, rückt er erbrechtlich und steuerlich in die Stellung eines eigenen Abkömmlings. Die Erwachsenenadoption ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss sittlich gerechtfertigt sein. Sie eignet sich nur für besondere Konstellationen, nicht als reines Steuersparmodell.

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Erbschaftsteuer und Freibeträge für Enkel und Urenkel
Der Generationensprung hat einen handfesten steuerlichen Vorteil. Enkel und Urenkel fallen wie die eigenen Kinder in Steuerklasse I, die günstigste Steuerklasse mit den niedrigsten Sätzen. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG staffeln sich nach Verwandtschaftsgrad. Ein regulärer Enkel hat dabei einen anderen Freibetrag als ein Enkel, dessen Elternteil bereits verstorben ist. Ein adoptierter Enkel erhält den vollen Kinderfreibetrag von 400.000 €. Wie du das Vermögen möglichst steuerfrei an die nächste Generation weitergibst, erklären wir im Detail.

| Empfänger | Freibetrag (Stand 2026) |
|---|---|
| Enkel | 200.000 € |
| Enkel bei vorverstorbenem Elternteil | 400.000 € |
| Urenkel | 100.000 € |
Warum ist das clever? Würdest du erst deinem Kind und dann dein Kind seinem Kind vererben, würde der Besitz zweimal besteuert, und jedes Mal fällt nur ein Freibetrag an. Springst du eine Generation und vererbst direkt an den Enkel, nutzt du dessen eigenen Freibetrag und sparst die zweite Besteuerungsrunde. Genau diese Doppelbelastung droht auch bei der Vor- und Nacherbfolge. Wie hoch die Steuer in deinem Fall ausfällt, kannst du mit dem Erbschaftssteuer-Rechner von Invest4Kids durchspielen. Die Werte gelten für Deutschland, Stand 2026, und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben.

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Minderjährige Enkel absichern, Vermögenssorge ausschließen
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Erbt dein minderjähriges Enkelkind, verwalten grundsätzlich seine Eltern das Erbe im Rahmen der elterlichen Vermögenssorge. Und genau dort lauert ein Problem, wenn du diese Eltern eigentlich übergehen wolltest. Setzt du deinen Enkel ein und übergehst deine Tochter, ist diese aber gleichzeitig gesetzliche Vertreterin ihres minderjährigen Kindes und pflichtteilsberechtigt. Sie würde ausgerechnet den Nachlass verwalten, gegen den sie selbst einen Anspruch hat. Die Lösung liefert § 1638 BGB. Du kannst im Testament anordnen, dass die Eltern das ererbte Vermögen nicht verwalten sollen. Dann bestellt das Familiengericht einen Ergänzungspfleger, der die Interessen deines Enkels neutral vertritt. So stellst du sicher, dass das Erbe tatsächlich beim Enkelkind bleibt.
Testamentsvollstreckung als Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit
Den Ausschluss der elterlichen Sorge solltest du mit einer Testamentsvollstreckung kombinieren, das ist die stärkste Absicherung für ein noch nicht volljähriges Enkelkind. Du benennst eine Person deines Vertrauens, die den Besitz nach deinen Vorgaben verwaltet. Du kannst die Dauer festlegen, etwa bis zur Volljährigkeit oder bewusst darüber hinaus, wenn du befürchtest, ein 18-Jähriger könnte eine größere Summe unüberlegt ausgeben. Der Testamentsvollstrecker kann Beträge zweckgebunden freigeben, das Erbe anlegen und dem Enkel so einen sicheren Rahmen geben.

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Form und typische Fehler bei der Enkel-Erbeinsetzung
Bevor du dein Testament aufsetzt, entscheide dich für die richtige Form. Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn du es vollständig eigenhändig schreibst, mit Ort und Datum versiehst und unterschreibst. Am Computer getippt und nur unterschrieben ist es unwirksam. Für einfache Verhältnisse reicht die eigenhändige Variante aus. Sobald es komplexer wird, etwa bei Pflichtteilsverzicht, Vor- und Nacherbfolge oder noch nicht volljährigen Erben, solltest du zur notariellen Beurkundung greifen. Der Notar formuliert rechtssicher und verhindert Auslegungsstreit.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Aus der Praxis kristallisieren sich immer wieder dieselben Stolperfallen heraus:
- Unklare Formulierungen: Schwammige Begriffe führen zu Streit in der Erbengemeinschaft und im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit einzelner Anordnungen.
- Pflichtteil ignorieren: Den Anspruch der Kinder trotz Enterbung einplanen, siehe oben.
- Fehlender Vermögenssorge-Ausschluss: Ausschluss bei minderjährigen Enkeln nicht vergessen, siehe oben.
- Sozialhilferegress: Bezieht ein pflichtteilsberechtigtes Kind Sozialleistungen, drohen Ansprüche gegen den Enkel, Details in den häufigen Fragen.
- Formfehler: Ein getipptes, undatiertes oder nicht unterschriebenes Testament ist nichtig.

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Was mit dem Enkel-Erbe langfristig geschehen soll
Wenn die rechtliche Seite steht, kommt die eigentlich spannende Frage: Was passiert mit dem Geld, bis dein Enkelkind es wirklich braucht? Ein Erbe auf einem Girokonto verliert durch die Inflation Jahr für Jahr an Kaufkraft. Gerade bei einem minderjährigen Enkel hast du oft einen Anlagehorizont von zehn, fünfzehn oder mehr Jahren, Zeit, die für einen echten Vermögensaufbau spricht. Wie du gezielt Geld für Enkel ohne Zugriff der Eltern anlegst, zeigt unser Ratgeber für Großeltern. Anbieter wie Invest4Kids (invest4kids.de) haben sich auf ETF-basierte Lösungen für Kinder spezialisiert und begleiten Familien in einer kostenlosen 1:1-Beratung. Bei einem klassischen Bank-Depot erhält dein Enkel mit 18 die volle Kontrolle, während bei der ETF-Lösung das Bestimmungsrecht bei den Eltern bleibt.
Verstehe das als sinnvolle Ergänzung zur rechtlichen Nachlassgestaltung, nicht als Ersatz. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für das Testament brauchst du den Fachmann, für die Anlage einen Blick auf die passende Strategie.
Häufige Fragen zur Enkel-Erbeinsetzung
Können Enkel eine Erbschaft ausschlagen?
Ja. Dein Enkel kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausschlagen, etwa bei Überschuldung des Nachlasses. Bei minderjährigen Enkeln erklären die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung, häufig mit Genehmigung des Familiengerichts. Mit der Ausschlagung entfällt die Erbenstellung komplett, dann greift ein zuvor benannter Ersatzerbe.
Wirkt sich der Pflichtteil aus, wenn das Kind Sozialhilfe bezieht?
Ja. Bezieht dein pflichtteilsberechtigtes Kind Sozialleistungen, kann der Träger den Anspruch auf sich überleiten und beim Enkel geltend machen. Hier sind besondere Gestaltungen wie ein Bedürftigentestament gefragt, dafür ist fachanwaltlicher Rat unverzichtbar.
Was gilt beim Berliner Testament, wenn am Ende die Enkel erben sollen?
Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Erben ein. Erst nach dem Tod beider Ehepartner kommen die Enkel als Schlusserben zum Zug, alternativ auch über ein Vermächtnis zu deren Gunsten. Beachte aber, dass auch hier der Pflichtteilsanspruch der Kinder greifen kann und der doppelte Erbgang steuerlich ungünstig sein kann. Weicht die gewünschte Lösung von der gesetzlichen Erbfolge ab, lässt sich ein solcher Erbvertrag oder ein separates Vermächtnis mit fachlicher Beratung passgenau zuschneiden.
Quellen
- § 1924 BGB - Gesetzliche Erben erster Ordnung (opens in new tab)
- § 2303 BGB - Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils (opens in new tab)
- § 16 ErbStG - Freibeträge (opens in new tab)
- § 2346 BGB - Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit (opens in new tab)
- Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer (opens in new tab)





