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Angelina

Autor:

Angelina

Datum der Veröffentlichung:

05.07.2025

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Freistellungsauftrag für Kinder: So sicherst du steuerfreie Kapitalerträge für deinen Nachwuchs

Freistellungsauftrag für Kinder: So sicherst du steuerfreie Kapitalerträge für deinen Nachwuchs

Du hast dir wahrscheinlich schon oft Gedanken darüber gemacht, wie du den finanziellen Grundstein für deinen Nachwuchs legen kannst. Ob es das klassische Sparbuch bei der Sparkasse ist oder ein moderner ETF-Sparplan – eines haben fast alle Geldanlagen gemeinsam: Wenn sie Gewinne abwerfen, möchte das Finanzamt ein Stück vom Kuchen abhaben. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass Kinder eigene Steuerfreibeträge haben. Das ist ein riesiger Vorteil, der sich für deine Familie richtig lohnen kann.

Wer frühzeitig Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden für den Nachwuchs steuerfrei stellen möchte, sollte das Instrument Freistellungsauftrag kennen. Richtig genutzt, spart er bares Geld und lässt das Vermögen deines Kindes ungebremst wachsen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du die Freistellung optimal nutzt, welche Rolle die Steuer-ID spielt und wie du verhinderst, dass die Abgeltungssteuer unnötig an den Staat abfließt. Wir gehen der Sache auf den Grund – verständlich, praxisnah und mit dem klaren Ziel, das Beste für deine Familie herauszuholen.

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Was ist ein Freistellungsauftrag – und warum brauchen ihn Kinder?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Dokument, mit dem du deine Bank anweist, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht zu besteuern. In Deutschland wird auf Gewinne aus Kapitalvermögen normalerweise die Abgeltungsteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) fällig. Diese beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab, sobald der erste Euro Gewinn anfällt.

Das Besondere: Der Staat gewährt jeder Person einen sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Das Tolle daran ist, dass Kapitalerträge von Kindern nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern zählen. Dein Kind ist eine eigene steuerliche Person und hat somit auch Anspruch auf einen eigenen Freibetrag. Das gilt ab der Geburt. Wenn du also Geld im Namen deines Kindes anlegst, kannst du diesen Betrag nutzen, um die Rendite brutto für netto zu behalten.

Der Sparer-Pauschbetrag: Warum die Grenze von 1.000 Euro für deinen Nachwuchs so wertvoll ist

Der Sparer-Pauschbetrag legt fest, wie viel Kapitalertrag pro Jahr steuerfrei bleibt. Seit der letzten Erhöhung liegt dieser Freibetrag bei 1.000 Euro pro Person. Für dich als Elternteil bedeutet das: Erwirtschaftet das Depot deines Kindes im Jahr 1.000 Euro an Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen, bleiben diese komplett bei deinem Kind, sofern du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Hier ist eine kurze Übersicht über die aktuellen Freibeträge:

PersonengruppeFreibetrag pro Jahr
Einzelperson (auch Kinder)1.000 Euro
Zusammen veranlagte Ehepaare2.000 Euro

Für Kinder bleibt es bei 1.000 Euro pro Kopf. Dieser Betrag gilt völlig unabhängig von deinem eigenen Einkommen oder deiner Steuerklasse. Erst wenn der jährliche Kapitalertrag die 1.000-Euro-Marke überschreitet, greift der Steuerabzug. Eltern können für jedes minderjährige Kind einen eigenen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro stellen. Das ist besonders effektiv beim langfristigen Vermögensaufbau, da der Zinseszinseffekt bei steuerfreien Erträgen viel stärker wirkt.

💡 Wichtiger Hinweis: Um den Freistellungsauftrag für Kinder korrekt zu nutzen, muss das Kapitalvermögen rechtlich dem Kind gehören. Das bedeutet, das Konto oder Depot muss zwingend auf den Namen des Kindes geführt werden. Du kannst nicht einfach dein eigenes Geld auf einem deiner Konten "parken" und den Freibetrag deines Kindes dafür anmelden.

Freistellungsauftrag erteilen: Wer darf den Antrag unterschreiben?

Da dein Kind in der Regel noch minderjährig ist, kann es rechtlich noch keine eigenen Verträge mit einer Bank oder Sparkasse schließen. Hier kommst du ins Spiel. Eltern müssen als gesetzliche Vertreter den Freistellungsauftrag im Namen des Kindes einreichen. In den meisten Fällen bedeutet das, dass beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben müssen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man den Freibetrag der Kinder auf die eigenen Kapitalerträge anrechnen kann. Das ist nicht zulässig. Das Geld muss dem Kind geschenkt worden sein. Damit die Freistellung steuerlich anerkannt wird, müssen die Erträge auch tatsächlich dem Kind zufließen. Das Finanzamt schaut hier manchmal genauer hin, besonders wenn plötzlich große Summen von den Eltern auf das Kinderkonto fließen. Achte also darauf, dass die Geldanlage sauber getrennt ist.

Die Steuer-Identifikationsnummer und das Online-Banking: Was du bereithalten musst

Heutzutage lässt sich ein Freistellungsauftrag oft bequem über das Online-Banking erledigen. Das spart Zeit und Papierkram. Damit die Bank den Auftrag aber überhaupt bearbeiten darf, benötigt sie eine ganz bestimmte Information: die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes.

Die Steuer-Identifikationsnummer (kurz Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige Nummer, die jeder Bürger in Deutschland direkt nach der Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt bekommt. Sie ist eine Pflichtangabe auf jedem Freistellungsauftrag. Ohne diese Nummer darf die Bank keine Freistellung vornehmen, selbst wenn du den Antrag stellst.

Falls du die Nummer gerade nicht finden kannst, schau mal in die Unterlagen deiner letzten Steuererklärung oder frag direkt beim Bundeszentralamt nach. Sobald du die Nummer hast, kannst du dich im Online-Banking deiner Bank anmelden und den Freistellungsauftrag einrichten. Die Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags kannst du dabei selbst festlegen – bis zum Maximum von 1.000 Euro pro Jahr.

Schritt-für-Schritt: So gelingt der Freistellungsauftrag für Kinder

Damit beim Einrichten nichts schiefgeht, findest du hier einen praktischen Überblick über den Ablauf:

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Ein Freistellungsauftrag kann nur für das laufende Jahr gestellt werden und nicht rückwirkend für vergangene Jahre. Wenn du also im Dezember merkst, dass im Januar Steuern abgezogen wurden, kannst du das für das aktuelle Jahr noch korrigieren. Ist das Jahr aber vorbei, bleibt dir nur noch der Weg über die Steuererklärung für dein Kind, um die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzufordern.

Die NV-Bescheinigung: Wenn der Freibetrag von 1.000 Euro nicht ausreicht

Es gibt Situationen, in denen die 1.000 Euro einfach nicht ausreichen. Vielleicht haben die Großeltern eine größere Summe geschenkt oder dein Kind hat durch eine geschickte Kapitalanlage (etwa mit Aktien oder einem gut laufenden ETF-Sparplan) sehr hohe Gewinne erzielt. Wenn die Kapitalerträge deines Kindes über 1.000 Euro liegen, ist eine NV-Bescheinigung eine sinnvolle Ergänzung.

NV steht für Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die gesamten Einkünfte des Kindes (also Zinsen, Dividenden etc.) unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2026 liegt dieser allgemeine steuerliche Grundfreibetrag bei 12.348 Euro.

Warum ist das so genial?

Mit einer NV-Bescheinigung können Kapitalerträge bis zu einer Gesamthöhe von ca. 13.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben (Grundfreibetrag + Sparer-Pauschbetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag). Die NV-Bescheinigung befreit sämtliche Kapitalerträge des Kindes von der Abgeltungssteuer, völlig unabhängig vom Sparer-Pauschbetrag.

MerkmalFreistellungsauftragNV-Bescheinigung
Grenze1.000 Euroca. 13.000 Euro
BeantragungDirekt bei der BankBeim Finanzamt
GültigkeitUnbefristet (meistens)In der Regel 3 Jahre
VoraussetzungKeine (außer Steuer-ID)Einkünfte unter Grundfreibetrag

Um eine NV-Bescheinigung zu beantragen, müssen die Einkünfte des Kindes so gering sein, dass sie insgesamt steuerfrei wären. Da Kinder meist kein eigenes Arbeitseinkommen haben, ist das fast immer der Fall. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Sobald du das Dokument vom Finanzamt hast, reichst du es bei deiner Bank oder Sparkasse ein. Ab diesem Moment wird kein einziger Cent Abgeltungsteuer mehr abgezogen, egal wie hoch die Zinserträge sind (solange sie im Rahmen bleiben).

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Kinderinvestment clever nutzen: So unterstützt dich Invest4Kids

Ein gut geplanter Vermögensaufbau für Kinder kann den Grundstein für eine erfolgreiche finanzielle Zukunft legen. Invest4Kids hilft dir dabei, die richtigen Geldanlagen zu finden und mit dem Freistellungsauftrag das Beste aus dem Sparer-Pauschbetrag herauszuholen. Wir wissen, dass das Thema Steuern für viele Eltern etwas trocken sein kann, aber es ist der Schlüssel, um die Rendite deines Kindes zu maximieren.

Wir vergleichen für dich verschiedene Konzepte. Wusstest du zum Beispiel, dass ein ETF-Sparplan in einem Versicherungsmantel oft Vorteile gegenüber einem reinen Bankdepot hat? Innerhalb einer solchen Lösung musst du dich oft gar nicht um jährliche Freistellungsaufträge kümmern, weil die Gewinne erst bei Auszahlung (viele Jahre später) besteuert werden. Das spart dir viel bürokratischen Aufwand. Gemeinsam gestalten wir selbst aus kleinen Beträgen einen großen Vorsprung für die Zukunft deines Kindes.

Praktische Tipps: Den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen

Kinder können den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro auf mehrere Banken aufteilen, wenn sie Konten bei mehreren Banken haben. Vielleicht hat dein Kind ein Sparkonto bei der örtlichen Sparkasse für die Geldgeschenke zum Geburtstag und zusätzlich ein Depot bei einer Online-Bank für den langfristigen Vermögensaufbau.

In diesem Fall kannst du Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Du könntest zum Beispiel 200 Euro bei der Sparkasse freistellen und 800 Euro beim Depotanbieter. Wichtig ist nur: Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge für ein Kind darf den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wenn du hier den Überblick verlierst und insgesamt mehr als 1.000 Euro freistellst, meldet die Bank das ans Finanzamt, und es kann zu Rückfragen kommen.

Prüfe am besten einmal im Jahr deine Unterlagen. Banken verschicken meist im ersten Quartal die Jahressteuerbescheinigung. Dort siehst du genau, wie viel vom Freibetrag verbraucht wurde. Wenn du merkst, dass bei einer Bank noch viel "Platz" ist, während bei der anderen Steuern abgezogen wurden, solltest du die Beträge für das nächste Jahr anpassen.

Steuerliche Fallstricke vermeiden: Worauf Eltern achten sollten

Damit die Kapitalanlage deines Nachwuchses nicht zum Bumerang wird, solltest du ein paar Regeln im Blick behalten. Hier sind die häufigsten Fehler, die wir in der Beratung sehen:

  • Rückwirkende Freistellung: Wie erwähnt, geht das nicht. Ein Freistellungsauftrag kann nur für das laufende Jahr gestellt werden. Wer es vergisst, zahlt erst einmal Steuern.
  • Falscher Name: Das Geld muss rechtlich dem Kind gehören. Wenn das Konto auf deinen Namen läuft ("Mama für Kind"), kannst du nicht den Freibetrag des Kindes nutzen. Das Kapitalvermögen muss rechtlich dem Kind gehören, damit der Freistellungsauftrag anerkannt wird.
  • Verfügbarkeit des Geldes: Wenn du Geld auf den Namen deines Kindes anlegst, gehört es rechtlich dem Kind. Du darfst dieses Geld nicht für deine eigenen Zwecke (z. B. eine neue Waschmaschine oder den Familienurlaub) verwenden. Du verwaltest es lediglich treuhänderisch bis zur Volljährigkeit.
  • Krankenversicherung beachten: Achte darauf, dass das Gesamteinkommen deines Kindes nicht zu hoch wird, wenn es in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist. Es gibt hier Einkommensgrenzen (ca. 505 Euro pro Monat). Übersteigen die Kapitalerträge diese Grenze dauerhaft, muss das Kind unter Umständen selbst versichert werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Ab dem 18. Geburtstag: Was ändert sich?

Mit der Volljährigkeit ändert sich die Situation grundlegend. Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind frei über das ihm gehörende Vermögen verfügen. Das ist der Moment, in dem viele Eltern etwas nervös werden. Der bisherige Freistellungsauftrag, den du als gesetzlicher Vertreter unterschrieben hast, bleibt zwar oft erst einmal bestehen, aber das Kind sollte nun selbst aktiv werden.

Spätestens jetzt muss dein Kind den Freistellungsauftrag selbst unterschreiben oder über das eigene Online-Banking verwalten. Der Sparer-Pauschbetrag gilt meist unbefristet bis zum Widerruf oder bis zur Volljährigkeit. Danach ist es Zeit für ein kurzes Gespräch über Finanzen, damit der Nachwuchs versteht, warum diese 1.000 Euro so wichtig sind.

Den Antrag per E-Mail oder Brief einreichen?

Früher musste man für alles einen Brief schreiben oder persönlich zur Bank gehen. Heute ist die Kommunikation per E-Mail oder über die gesicherten Postfächer im Online-Banking Standard. Viele Banken bieten fertige PDF-Formulare an, die du digital ausfüllen kannst.

Wenn du die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragst, läuft das oft noch über klassische Postwege oder das ELSTER-Portal. Sobald du die NV-Bescheinigung in den Händen hältst, musst du das Original meist per Post bei der Bank einreichen. Ein Scan per E-Mail reicht hier oft nicht aus, da die Bank das Originaldokument als Nachweis für die Steuerprüfung benötigt.

Fazit: Steuerliche Vorteile für den Nachwuchs konsequent nutzen

Ein Freistellungsauftrag für Kinder ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu vereinnahmen. Es ist ein einfaches, aber extrem wirkungsvolles Tool, um den Vermögensaufbau für deinen Nachwuchs zu beschleunigen. Ob du nun Zinsen bei der Sparkasse oder Dividenden aus Aktien in einem Depot erhältst – mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr sicherst du dir einen fairen Vorteil.

Nimm dir einmal kurz Zeit, um die Steuer-ID deines Kindes herauszusuchen und die Freistellungsaufträge bei deinen Banken zu prüfen. Es sind oft nur ein paar Klicks im Online-Banking, aber sie bewahren dich davor, 25 % deiner Gewinne unnötig ans Finanzamt abzugeben. Wenn die Summen größer werden, ist die NV-Bescheinigung dein bester Freund, um sogar bis zu 13.000 Euro steuerfrei zu halten.

Hast du noch Fragen? Sprich uns einfach an! Wenn du Unterstützung suchst oder wissen möchtest, welche Kapitalanlage für dein Kind steuerlich am klügsten ist, beraten wir dich bei Invest4Kids gerne persönlich.

Wir sorgen dafür, dass mehr von deinem Geld dort bleibt, wo es hingehört: bei deinem Kind.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar. Beispielhafte Rechnungen sind keine Prognose und keine Garantie. Wertpapieranlagen unterliegen Risiken bis zum Totalverlust.
Angelina

Autor:

Angelina

Datum der Veröffentlichung:

05.07.2025

Lesezeit:

11 Minuten

Investment-Strategien
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