Skip to main content
Kostenloser Familien-Rechner

Kinderzuschlag-Rechner

Schätze in Sekunden, ob du Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) hast und wie hoch er ausfällt – nach Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl. Eine ehrliche Orientierung vor dem offiziellen KiZ-Lotsen.

  • Ohne Anmeldung
  • Ergebnis sofort
  • 2026-Werte
  • Anspruchscheck

Kinderzuschlag-Rechner

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort

Tipp: Gib Bruttoeinkommen, Warmmiete und Kinderzahl ein — der Rechner schätzt sofort, ob und wie viel Kinderzuschlag dir zusteht.

Familienstand

Mindest-Bruttoeinkommen für den Anspruch: 900 €/Monat

Kinder im Haushalt
2Höchstbetrag gesamt: 594 €/Monat

Brutto-Monatseinkommen der Eltern

Gesamtes Bruttoeinkommen aus Arbeit (ohne Kindergeld/Wohngeld)

Warmmiete / Wohnkosten

Kalt- + Nebenkosten + Heizung pro Monat

Voraussichtlicher Kinderzuschlag

363 €/Monat

Höchstbetrag gesamt

594 €

Bemessungsgrenze

1.687 €

Kürzung durch Einkommen

231 €

Höchsteinkommen ca.

3.007 €

Vom Höchstbetrag von 594 € für 2 Kinder bleiben nach Anrechnung deines Einkommens voraussichtlich 363 € Kinderzuschlag pro Monat.

Orientierung, kein Bescheid

Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung. Verbindlich rechnet ausschließlich der KiZ-Lotse der Familienkasse. Dort kannst du den Antrag auch direkt stellen. Reicht das Einkommen nicht, sind Wohngeld und Bürgergeld die Alternativen.

Schon kleine Beträge fürs Kind anlegen

Auch mit wenig Geld lässt sich früh ein Polster für dein Kind aufbauen. Wie das mit kleinen Sparraten funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt.

Annahmen: Vereinfachte KiZ-Schätzung nach § 6a BKGG (Stand 2026): Höchstbetrag 297 €/Kind, Anrechnung 45 %, Regelbedarfe 563 €/506 €. Wohnkostenanteil pauschal geschätzt. Ohne Vermögensprüfung, Freibeträge und Einzelfallprüfung. Keine Rechts- oder Sozialberatung.

So funktioniert der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung der Familienkasse für Familien mit kleinem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass Eltern nur wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Wer arbeitet, aber knapp über der Grundsicherung liegt, soll mit dem Kinderzuschlag die Lücke schließen können. 2026 beträgt der Höchstbetrag bis zu 297 € pro Kind und Monat.

Die Logik in Kürze

KiZ = (297 € × Kinder) − 45 % des Einkommens über der Bemessungsgrenze

Die Bemessungsgrenze ist der Bürgergeld-Bedarf der Eltern (Regelbedarf + ihr Anteil an der Warmmiete). Liegt das Einkommen darüber, schmilzt der Kinderzuschlag um 45 Cent je zusätzlichem Euro.

Mindest- und Höchsteinkommensgrenze

Damit überhaupt Anspruch besteht, müssen die Eltern ein Mindestbruttoeinkommen erreichen: 900 € bei Paaren und 600 € bei Alleinerziehenden. Nach oben gibt es eine Höchsteinkommensgrenze: Verdient die Familie so viel, dass der gesamte Höchstbetrag durch die 45-%-Anrechnung aufgezehrt wird, entfällt der Kinderzuschlag. Kindergeld und Wohngeld zählen für diese Grenzen nicht mit.

Ein Rechenbeispiel

Ein Elternpaar mit 2 Kindern, einem Bruttoeinkommen von 2.200 € und einer Warmmiete von 950 €:

Höchstbetrag (2 × 297 €)594 €
Bemessungsgrenze (Bedarf Eltern + ~71 % der Miete)ca. 1.687 €
Einkommen über der Grenzeca. 513 €
Kürzung (45 % davon)ca. 231 €
Kinderzuschlagca. 363 €

Verbindlich rechnet nur der KiZ-Lotse – die tatsächliche Bemessungsgrenze hängt vom Einzelfall (z. B. exakte Wohnkostenaufteilung, weitere Einkünfte) ab.

Kinderzuschlag und sparen fürs Kind

Der Kinderzuschlag hilft im Alltag – langfristig zählt aber auch, früh ein kleines Polster für die Kinder aufzubauen. Schon wenige Euro im Monat können über viele Jahre wachsen. Wie viel daraus werden kann, zeigt unser Zinseszinsrechner. Und ob sich für deine Steuererklärung der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt, prüft der Kinderfreibetrag-Rechner.

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung der Familienkasse für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar sich selbst, aber nicht ausreichend ihre Kinder versorgen können. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass eine Familie nur wegen der Kinder auf Bürgergeld angewiesen ist. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € pro Kind und Monat.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Anspruch hat, wer Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im eigenen Haushalt bezieht und ein Mindestbruttoeinkommen erreicht: 900 € bei Elternpaaren, 600 € bei Alleinerziehenden. Das Einkommen darf außerdem eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Kindergeld und Wohngeld zählen für die Mindestgrenze nicht mit.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt vom Einkommen der Eltern, der Kinderzahl und den Wohnkosten ab. Liegt das Einkommen über der Bemessungsgrenze, mindern 45 % des übersteigenden Betrags den Kinderzuschlag.

Wie wird das Einkommen auf den Kinderzuschlag angerechnet?

Zuerst wird eine Bemessungsgrenze aus dem Bürgergeld-Bedarf der Eltern plus einem Anteil der Wohnkosten gebildet. Verdienen die Eltern mehr als diese Grenze, werden 45 % des übersteigenden Erwerbseinkommens vom Höchstbetrag abgezogen – das heißt: pro 10 € Mehrverdienst sinkt der Kinderzuschlag um etwa 5 €. Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) wird ebenfalls zu 45 % angerechnet, Kindergeld dagegen nicht.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen bekommen?

Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren und sind oft gemeinsam günstiger als Bürgergeld. Wer Kinderzuschlag bezieht, hat zudem Anspruch auf weitere Vergünstigungen wie die Befreiung von Kita-Gebühren und das Bildungs- und Teilhabepaket. Reicht das Einkommen nicht für den Kinderzuschlag, ist Bürgergeld die Alternative.

Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online über den KiZ-Lotsen. Dieser prüft zuerst, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist, und leitet dich dann direkt zum Antrag. Der KiZ-Lotse ist die einzige verbindliche Berechnung; unser Rechner dient nur der Orientierung vorab.

Wie genau ist dieser Kinderzuschlag-Rechner?

Der Rechner verwendet die vereinfachte Standard-KiZ-Formel mit den offiziellen 2026-Werten (Höchstbetrag 297 €, Mindesteinkommen 900/600 €, 45 % Anrechnung). Den Wohnkostenanteil schätzt er pauschal. Vermögen, individuelle Freibeträge und Sonderfälle bleiben außen vor. Das Ergebnis ist eine Orientierung über die Größenordnung – verbindlich rechnet nur der KiZ-Lotse der Familienkasse.

Mehr kostenlose Rechner

Der Kinderzuschlag-Rechner ist Teil unserer wachsenden Sammlung von Finanz- und Familien-Rechnern rund um Geld, Steuern und Vermögensaufbau für Familien.

Alle Rechner ansehen →