Kinderfreibetrag-Rechner
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was lohnt sich für dich mehr? Dieser Rechner macht die Günstigerprüfung des Finanzamts vorab transparent: mit echter Tarifrechnung nach § 32a EStG statt grober Schätzung.
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Kinderfreibetrag-Rechner
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Zu versteuerndes Einkommen
Gemeinsames zvE beider Elternteile pro Jahr
Anzahl Kinder
Kinder mit Anspruch auf Freibetrag / Kindergeld
Ergebnis der Günstigerprüfung
Kindergeld ist günstiger
Bei deinem Einkommen ist das Kindergeld die bessere Wahl. Du bekommst es ohnehin ausgezahlt — der Freibetrag würde weniger bringen.
Steuerersparnis durch Freibetrag
3.006 €
Kindergeld / Jahr
3.108 €
Vorteil Kindergeld
102 €
Bei dieser Konstellation lohnt der Kinderfreibetrag erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.500 €.
Du musst nichts beantragen. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung mit der Steuererklärung automatisch durch und wendet die für dich günstigere Variante an.
Kindergeld clever für dein Kind anlegen
Wer das Kindergeld monatlich investiert, baut bis zur Volljährigkeit ein echtes Polster auf. Wir zeigen dir in einem kostenlosen Gespräch, wie ein Kinderdepot steueroptimiert funktioniert.
Annahmen: Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Freibeträge je Kind 9.756 € (beide Eltern), Kindergeld 259 €/Monat. Soli/ Kirchensteuer vereinfacht. Schätzung ohne Gewähr — keine Steuerberatung.
Kinderfreibetrag und Kindergeld: die Günstigerprüfung
Für jedes Kind gibt es in Deutschland zwei Wege der Förderung: das monatliche Kindergeld und den Kinderfreibetrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Beides bekommst du nicht zusätzlich – das Finanzamt prüft mit der Steuererklärung automatisch, was für dich günstiger ist. Diese sogenannte Günstigerprüfung bildet der Rechner vorab nach.
So wird gerechnet
Steuerersparnis = Steuer(zvE) − Steuer(zvE − Freibetrag × Kinder)
Ist die so berechnete Steuerersparnis größer als das Kindergeld im Jahr, lohnt der Kinderfreibetrag. Sonst ist das Kindergeld besser. Die Steuer selbst wird exakt nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (Stand 2026) berechnet, bei Verheirateten mit Ehegatten-Splitting.
Die Freibeträge 2026 im Überblick
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Zusammen ergeben sie pro Kind und für beide Elternteile 9.756 €:
- • 6.828 € Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes
- • 2.928 € BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Monat je Kind, also 3.108 € im Jahr. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil der halbe Freibetrag zu.
Beispiel: 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, verheiratet, 1 Kind
Ein verheiratetes Paar mit einem Kind und 80.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen zahlt nach dem Splittingtarif rund 14.419 € Einkommensteuer. Mit dem Kinderfreibetrag von 9.756 € sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 70.244 € und die Steuer auf etwa 11.413 €. Die Steuerersparnis von rund 3.006 € liegt hier noch knapp unter dem Kindergeld von 3.108 € – das Kindergeld ist also günstiger. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 € kippt das Verhältnis zugunsten des Freibetrags.
Ab wann lohnt der Freibetrag? (Zusammenveranlagung)
Je höher dein Steuersatz, desto mehr bringt der Freibetrag. Diese Schwellenwerte sind Richtwerte für zusammenveranlagte Eltern (Tarif 2026):
| Kinder | Kindergeld / Jahr | Freibetrag günstiger ab zvE |
|---|---|---|
| 1 Kind | 3.108 € | ca. 86.000 € |
| 2 Kinder | 6.216 € | ca. 91.000 € |
| 3 Kinder | 9.324 € | ca. 96.000 € |
Richtwerte, gerundet. Die exakte Schwelle für deine Konstellation berechnet der Rechner oben automatisch.
Kindergeld clever für dein Kind anlegen
Egal, ob am Ende Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist: Das monatliche Kindergeld musst du nicht komplett für den laufenden Bedarf einsetzen. Wer einen Teil davon konsequent investiert, baut bis zur Volljährigkeit ein echtes Startkapital auf. 259 € pro Monat über 18 Jahre bei 7 % Rendite ergeben rund 112.000 € – wie sich das genau entwickelt, zeigt dir unser Zinseszinsrechner und der ETF-Sparplan-Rechner.
In der Praxis läuft das meist über einen ETF-Sparplan für Kinder in einem Kinderdepot. Wie du das steueroptimiert und flexibel aufsetzt, zeigen wir dir gerne in einem kostenlosen Gespräch.
Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was ist besser?
Das hängt von deinem Einkommen ab. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem ausgezahlten Kindergeld und wendet automatisch die für dich günstigere Variante an. Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen ist meist das Kindergeld besser, bei höherem Einkommen der Freibetrag. Genau diesen Vergleich macht der Rechner vorab sichtbar.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag setzt sich 2026 aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum von 6.828 € und dem BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) von 2.928 €. Zusammen sind das 9.756 € pro Kind für beide Elternteile gemeinsam. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu, also 4.878 €.
Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich, den das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung vornimmt. Es rechnet aus, wie viel Steuer du mit und ohne Kinderfreibetrag zahlen würdest. Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer als das bereits ausgezahlte Kindergeld, bekommst du die Differenz erstattet. Ist das Kindergeld höher, bleibt es dabei – du musst nichts zurückzahlen.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Als grobe Faustregel: Für ein Kind wird der Kinderfreibetrag bei zusammenveranlagten Eltern erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 € günstiger als das Kindergeld. Je mehr Kinder und je höher der persönliche Steuersatz, desto eher lohnt der Freibetrag. Bei Einzelveranlagung mit dem halben Freibetrag reicht die Steuerersparnis dagegen praktisch nie an das volle Kindergeld heran. Der Rechner zeigt dir die genaue Schwelle für deine Konstellation an.
Bekomme ich Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen?
Nein, beides gibt es nicht gleichzeitig in voller Höhe. Während des Jahres wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt dann, ob der Kinderfreibetrag günstiger gewesen wäre. Wenn ja, wird das bereits gezahlte Kindergeld auf die Steuerersparnis angerechnet und nur die Differenz erstattet.
Wie wirkt der BEA-Freibetrag?
Der BEA-Freibetrag deckt den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes ab und beträgt 2026 insgesamt 2.928 € je Kind (beide Eltern). Er ist Teil des gesamten Kinderfreibetrags von 9.756 € und wird in der Günstigerprüfung gegen das Kindergeld gerechnet. Beide Freibetragsteile mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.
Gilt der Rechner auch für Alleinerziehende?
Ja. Wähle dafür die Veranlagung „Einzeln“. Dann rechnet der Rechner mit dem halben Kinderfreibetrag (4.878 € pro Kind), wie er einem Elternteil zusteht. Wird der Freibetrag des anderen Elternteils auf dich übertragen, kannst du das zu versteuernde Einkommen entsprechend anpassen. Den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt dieser Rechner nicht.
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