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Schenkungssteuer-Rechner

Berechne in Sekunden, wie viel Schenkungssteuer anfällt — abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, Freibetrag und Steuersatz. Und sieh, wie du bis 400.000 € pro Elternteil steuerfrei an dein Kind überträgst.

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  • 10-Jahres-Logik

Schenkungssteuer-Rechner

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis sofort

Tipp: Wähle das Verwandtschaftsverhältnis — Freibetrag und Steuersatz ergeben sich automatisch.

Steuerklasse I · Freibetrag 400.000 €

Schenkungsbetrag

Wert der Schenkung (Geld, Immobilie, Depot …)

Voraussichtliche Schenkungssteuer

11.000 €

Genutzter Freibetrag

400.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb

100.000 €

Steuersatz

11 %

Verbleibender Freibetrag

0 €

Vom Schenkungsbetrag bleiben 400.000 € dank des Freibetrags steuerfrei. Versteuert werden nur 100.000 € mit 11 % (Steuerklasse I).

400.000 € pro Elternteil – alle 10 Jahre

Jedes Elternteil hat gegenüber dem Kind einen eigenen Freibetrag von 400.000 €. Mutter und Vater zusammen können also 800.000 € steuerfrei übertragen — und nach 10 Jahren lebt der Freibetrag erneut auf. Mit gestaffelten Schenkungen lässt sich so über die Zeit deutlich mehr steuerfrei an dein Kind übertragen.

Vermögen steueroptimiert an deine Kinder übertragen

Wir zeigen dir in einem kostenlosen Gespräch, wie du Freibeträge und den 10-Jahres-Zeitraum optimal nutzt — etwa über ein Kinderdepot mit ETF-Sparplan.

Annahmen: Vereinfachte Berechnung nach §§ 15, 16, 19 ErbStG (Stand 2026). Ohne sachliche Steuerbefreiungen (z. B. selbstgenutztes Familienheim, Betriebsvermögen), Versorgungsfreibeträge oder Bewertungsfragen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So funktioniert die Schenkungssteuer

Wer zu Lebzeiten Vermögen überträgt, kann Schenkungssteuer auslösen — muss es aber meist nicht. Denn jedem Beschenkten steht je nach Verwandtschaftsverhältnis ein Freibetrag zu. Nur was darüber liegt, ist steuerpflichtig. Auf diesen steuerpflichtigen Erwerb wird dann ein Steuersatz angewendet, der von der Steuerklasse und der Höhe des Erwerbs abhängt.

Die Rechnung

Steuerpflichtiger Erwerb = Schenkungsbetrag − Freibetrag

Auf den steuerpflichtigen Erwerb wird der Steuersatz nach Steuerklasse (§ 15) und Erwerbshöhe (§ 19) angewendet. Liegt der Schenkungsbetrag innerhalb des Freibetrags, fällt keine Steuer an.

Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis

Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag (§ 16 ErbStG). Jeder Freibetrag gilt pro Schenker und lebt alle 10 Jahre neu auf.

Verhältnis zum SchenkerSteuerklasseFreibetrag
Ehe-/LebenspartnerI500.000 €
Kind / StiefkindI400.000 €
Enkel (Elternteil verstorben)I400.000 €
Enkel (Eltern leben)I200.000 €
UrenkelI100.000 €
Eltern / Großeltern (Schenkung)II20.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, SchwiegerkinderII20.000 €
Übrige (z. B. Freunde)III20.000 €

Steuersätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG)

Der Satz richtet sich nach der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Er gilt jeweils auf den vollen steuerpflichtigen Erwerb.

Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Beispiel: 500.000 € ans Kind

Schenken Eltern ihrem Kind 500.000 €, sind davon 400.000 € durch den Freibetrag gedeckt. Steuerpflichtig sind nur die verbleibenden 100.000 €. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 11 % — die Schenkungssteuer beträgt also 11.000 €. Verteilen Mutter und Vater die Schenkung jeweils mit 250.000 €, bleibt sogar alles steuerfrei, da jeder Elternteil seinen eigenen Freibetrag von 400.000 € nutzt.

400.000 € pro Elternteil – alle 10 Jahre steuerfrei

Der größte Hebel beim steuerfreien Übertragen an Kinder ist der 10-Jahres-Zeitraum: Der Freibetrag gilt nicht pro Schenkung, sondern für alle Schenkungen einer Person innerhalb von 10 Jahren — danach lebt er vollständig wieder auf. Weil Mutter und Vater jeweils 400.000 € einbringen, lassen sich 800.000 € pro Jahrzehnt steuerfrei aufs Kind übertragen. Wer früh und gestaffelt überträgt, kann so über die Jahre ein erhebliches Vermögen steuerfrei weitergeben.

In der Praxis lässt sich das ideal mit einem ETF-Sparplan im Kinderdepot verbinden: Du überträgst Beträge innerhalb des Freibetrags und lässt sie über Jahre für dein Kind arbeiten. Wie viel daraus werden kann, zeigt dir unser Zinseszinsrechner. Wie du die Übertragung steuerlich optimal aufsetzt, besprechen wir gerne in einem kostenlosen Gespräch.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer

Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag?

Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab (§ 16 ErbStG): Ehe- und Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (oder 400.000 €, wenn das dazwischenliegende Elternteil verstorben ist), Urenkel 100.000 €. Eltern bei einer Schenkung, Geschwister, Nichten/Neffen und alle übrigen Beschenkten haben 20.000 €. Jeder Freibetrag steht pro Schenker zur Verfügung und lebt alle 10 Jahre neu auf.

Wie viel kann ich steuerfrei an mein Kind schenken?

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre. Mutter und Vater zusammen können also 800.000 € steuerfrei übertragen. Da der Freibetrag alle 10 Jahre erneut gilt, lässt sich mit gestaffelten Schenkungen über die Jahre noch deutlich mehr steuerfrei an das Kind übertragen.

Wie funktioniert der 10-Jahres-Zeitraum?

Der Freibetrag gilt nicht pro Schenkung, sondern für alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammen. Schenkst du heute und in den nächsten 10 Jahren erneut, werden die Beträge addiert und gemeinsam gegen den einen Freibetrag gerechnet. Erst nach Ablauf von 10 Jahren seit der ersten Schenkung steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

Steuerklasse I umfasst Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel — sie haben die niedrigsten Steuersätze. Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern sowie (bei einer Schenkung) für Eltern und Großeltern. Steuerklasse III umfasst alle übrigen Beschenkten, zum Beispiel Freunde, und hat die höchsten Sätze.

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Zuerst wird der Freibetrag vom Schenkungsbetrag abgezogen. Bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb übrig, wird darauf der Steuersatz nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs angewendet (§ 19 ErbStG). Beispiel: Bei 500.000 € an ein Kind sind 400.000 € durch den Freibetrag gedeckt; auf die verbleibenden 100.000 € fallen in Steuerklasse I 11 % an — also 11.000 € Schenkungssteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft?

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer haben dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf, sodass über mehrere Schenkungen verteilt deutlich mehr steuerfrei übertragen werden kann als bei einer einmaligen Erbschaft. Eine Ausnahme: Bei einer Schenkung an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II, im Erbfall dagegen die günstigere Klasse I.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung nach §§ 15, 16, 19 ErbStG (Stand 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sachliche Befreiungen (z. B. selbstgenutztes Familienheim, Betriebsvermögen), Bewertungsfragen und Versorgungsfreibeträge bleiben unberücksichtigt.

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