Viele Menschen wünschen sich, dass ihr hart erarbeitetes Vermögen später einmal an ihre Kinder übergeht – ohne dass hohe Steuern oder Streitigkeiten das Erbe belasten. Wer die Nachlassplanung frühzeitig angeht, kann mit einem Testament oder Erbvertrag, einer klaren Aufteilung und klugen Freibeträgen sicherstellen, dass das Vermögen auch wirklich dort ankommt, wo es hingehört. Wie du dein Vermögen optimal an Kinder vererben kannst, erfährst du in diesem Artikel.
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Vererben an Kinder – der Überblick
Das Thema Erbe ist oft emotional besetzt: Schließlich geht es um deine Verantwortung gegenüber deinen Kindern und Nachkommen und eine faire Aufteilung für dein Geld. Ohne klare Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer alle Wünsche des Erblassers berücksichtigt. Das kann schnell zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen – besonders dann, wenn mehrere Verwandte Ansprüche geltend machen.
Wer sich bereits zu Lebzeiten mit der Vermögensnachfolge beschäftigt, kann durch ein gut formuliertes Testament oder einen Erbvertrag sicherstellen, dass das eigene Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird. Da der Tod auch unerwartet eintreten kann, lohnt es sich lieber früher als später darüber nachzudenken.
Mit einer durchdachten Nachlassplanung denkst du voraus und beugst Unsicherheiten und Streitigkeiten vor, denn dann kommt dein Vermögen genau dort an, wo du es sehen möchtest, ohne dass sich deine Erben erst darauf einigen müssen, wer welche Teile des Nachlasses erhält. Dabei sollten Eltern wissen, wie sie mit klugen Entscheidungen – etwa durch Freibeträge oder gezielte Schenkungen – Verluste durch Steuerabgaben vermeiden können.
Tipp: Gerade bei Immobilien, Geldanlagen und anderen Vermögenswerten lohnt es sich, Klarheit zu schaffen. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Regelungen, Steuerklassen und Freibeträge, die für die steuerliche Belastung eine entscheidende Rolle spielen. Wer geschickt plant, sorgt im Erbfall dafür, dass so viel Geld wie möglich tatsächlich bei den Erben ankommt und nicht für Faktoren wie die Erbschaftsteuer aufgebraucht wird.
Erbe ohne Testament: gesetzliche Erbfolge & Pflichtteil
Wenn du kein Testament aufstellst, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer dein Vermögen und deine Vermögenswerte erbt – und in welcher Höhe. Dabei werden die Erben in Ordnungen eingeteilt:
- 1. Ordnung: Deine Kinder und Enkelkinder. Sie erben in gleichen Teilen.
- 2. Ordnung: Deine Eltern, Geschwister und deren Nachkommen.
- 3. Ordnung: Deine Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Hast du Kinder, erben diese zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, kommen die Erben der nächsten Ordnung zum Zug.
Diese gesetzliche Regelung kann zu ungewollten Ergebnissen führen, etwa wenn du ein Kind eigentlich enterben möchtest. Ohne Testament haben alle Kinder automatisch Anspruch auf den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine Geldforderung gegen die weiteren Erben – er belastet damit die Erbengemeinschaft.
Ohne Testament wird außerdem dein gesamtes Vermögen und alle Vermögenswerte (einschließlich deiner Immobilie, deines Kontos und deines Depots) automatisch Teil der gesetzlichen Erbmasse. Das kann zu Streitigkeiten führen, etwa bei einer Immobilie, die die Erben verkaufen müssen, um Pflichtteilsansprüche auszuzahlen. Zusätzlich können deine Kinder oder andere Erben keine individuelle Regelung für Gegenstände treffen, die dir am Herzen liegen.
💡 Gut zu wissen: Partner gehören im Erbrecht nicht zu den „Ordnungen“ der Erbfolge im engeren Sinn. Stattdessen werden sie neben den Verwandten berücksichtigt – also zusätzlich zu den Erben erster, zweiter oder dritter Ordnung.
Konkret bedeutet das:
- Ehegatten, -gattinnen oder eingetragene Lebenspartner erben zusammen mit den Erben der 1. Ordnung (Kinder, Enkel) oder der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister).
- Ohne Verwandte der 1. oder 2. Ordnung erbt der Ehepartner das gesamte Vermögen.
- Die genaue Quote hängt vom Güterstand ab: Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) bekommt der Ehepartner ein Viertel plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich (insgesamt also die Hälfte).
Ein nichtehelicher Partner (ohne eingetragene Lebenspartnerschaft) hat keinen gesetzlichen Erbanspruch. Ohne Testament kann dein Partner also leer ausgehen, wenn Kinder als Alleinerben ihn oder sie außen vor lassen.
Gerade für Patchworkfamilien oder unverheiratete Paare kann die gesetzliche Erbfolge unglücklich ausfallen. Dein Partner geht ohne Testament leer aus, während entfernte Verwandte erben. Auch steuerlich ist das ungünstig: Ohne individuelle Nachlassplanung werden oft nicht alle Freibeträge und Steuerklassen ausgeschöpft – das kann die Erbschaftssteuer unnötig erhöhen und die finanzielle Belastung für deine Erben vergrößern.
Kurz gesagt: Ohne Testament oder Erbvertrag hast du keine Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen, um deine Familie abzusichern und die Steuerlast zu minimieren. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig über die Fragen der Nachlassgestaltung nachzudenken und zu handeln, um für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Was kann das Erbe an deine Kinder schmälern?
Auch wenn du dein Vermögen mit viel Arbeit und Liebe aufgebaut hast, kann es passieren, dass deine Kinder weniger erben, als du dir eigentlich wünschst. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die du bei der Nachlassplanung kennen solltest – allen voran die Erbschaftssteuer, Pflichtteilsansprüche und Schulden.
1. Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer ist der bekannteste Faktor, der dein Erbe schmälert. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro pro Elternteil. Alles darüber hinaus wird – je nach Wert – mit 7 % bis 30 % besteuert. Besonders bei Immobilien kann das schnell teuer werden, wenn der Wert des Hauses oder der Wohnung hoch ist. Auch Pflichtteilsauszahlungen an andere Erben können die Liquidität der Erbengemeinschaft belasten, was schlimmstenfalls den Verkauf einer Immobilie erforderlich macht.
2. Pflichtteilsansprüche
Selbst wenn du in deinem Testament klare Regelungen getroffen hast, können nahe Verwandte – etwa deine Kinder oder dein Ehepartner – den Pflichtteil einfordern. Dieser Anspruch besteht selbst dann, wenn sie enterbt wurden. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegenüber den Erben geltend gemacht. Das heißt: Deine Erben müssen eventuell Teile des Vermögens oder der Immobilie verkaufen, um Pflichtteile auszuzahlen.
3. Schulden des Erblassers
Auch deine eigenen Schulden können das Erbe deiner Kinder schmälern. Denn die Erben übernehmen im Erbfall nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten. Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn hohe Kredite auf einer Immobilie lasten oder andere Darlehen bestehen. Eine Übersicht über dein Vermögen und deine Schulden hilft deinen Kindern, später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
4. Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft
Fehlende oder unklare Regelungen im Testament oder Erbvertrag führen oft zu Streitigkeiten. Diese können nicht nur das Familienklima belasten, sondern auch Kosten für Anwälte, Gutachten oder Mediationen verursachen. Das schmälert am Ende das Vermögen, das bei deinen Kindern ankommt.
Um zu vermeiden, dass dein Erbe durch Steuern, Pflichtteilsansprüche oder Streitigkeiten geschmälert wird, ist eine sorgfältige Nachlassplanung entscheidend. So stellst du sicher, dass dein Vermögen so an deine Kinder weitergegeben wird, wie du es dir wünschst – und ihnen auch tatsächlich der Wert zugutekommt, den du für sie vorgesehen hast.
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Wie sollte vorgesorgt werden: Testament oder Erbvertrag?
Wenn du deine Vermögenswerte nach deinem Tod so verteilen möchtest, wie es für dich und deine Familie am besten ist, hast du zwei zentrale Gestaltungsmöglichkeiten: ein Testament oder einen Erbvertrag. Beide bieten dir die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen – und so Steuern, Streitigkeiten und finanzielle Belastungen zu minimieren.
- Ein Testament kannst du jederzeit selbst aufsetzen, sogar handschriftlich – Hauptsache, du unterschreibst es und versiehst es mit Datum und Ort. So kannst du verschiedene Informationen festlegen, zum Beispiel wer deine Immobilie, dein Vermögen oder andere Vermögenswerte erhalten soll.
Mit einem Berliner Testament können Eheleute beispielsweise regeln, dass der länger lebende Partner zunächst Alleinerbe wird, bevor das Vermögen an die Kinder geht. Mit integrierten Steuerklauseln kannst du dort aber auch einen kleinen Anteil bereits an deinen Nachwuchs abtreten.
- Der Erbvertrag hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dir und deinen künftigen Erben oder Nachkommen. Er wird notariell beurkundet und bindet beide Seiten. Das bedeutet: Du kannst deine Regelungen nicht mehr einseitig ändern, es sei denn, alle Vertragspartner stimmen zu.
Ein Erbvertrag eignet sich vor allem, wenn du größere Vermögenswerte wie eine Immobilie oder ein Unternehmen mit klaren Bedingungen übertragen willst. So kannst du schon zu Lebzeiten für Stabilität sorgen und Streit vermeiden.
Beide Varianten helfen dir, die Freibeträge und Steuerklassen optimal zu nutzen, damit deine Kinder im Erbfall möglichst wenig Erbschaftssteuer zahlen müssen. Mit einem Testament behältst du maximale Flexibilität, während der Erbvertrag für besondere Konstellationen wie Unternehmensnachfolge oder größere Schenkungen Sicherheit schafft.
💡 Enterben: Das gilt in Deutschland
Kinder können in Deutschland nicht vollständig enterbt werden, weil sie durch das Pflichtteilsrecht geschützt sind. Das bedeutet: Auch wenn du deine Kinder im Testament als Erben ausschließt, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird immer als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht – selbst wenn du deine Kinder enterbst.
Du kannst den Pflichtteil nur in ganz wenigen Ausnahmefällen entziehen. Voraussetzungen dafür sind z. B. Vergehen wie einer schweren Straftat gegen dich oder andere nahe Angehörige (§ 2333 BGB). Das erfordert jedoch eine sehr genaue Begründung im Testament und wird oft nur in extremen Fällen anerkannt.
Die Erbschaftsteuer verstehen
Wenn du deinem Nachkommen oder anderen Verwandten Vermögen hinterlässt, fällt grundsätzlich Erbschaftssteuer an. Damit dein Vermögen nicht unnötig belastet wird, solltest du die wichtigsten Regelungen zur Steuerklasse, zu Freibeträgen und zur Höhe der Steuer kennen – und wissen, wie du sie optimal nutzen kannst.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dir und deinen Erben ab. Für deine Kinder und deinen Ehepartner gilt die Steuerklasse I – das bedeutet besonders hohe Freibeträge: Für Ehepartner aktuell 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, wird versteuert.
Je nach Wert des geerbten Vermögens staffeln sich die Steuersätze:
- bis 75.000 Euro: 7 %
- bis 300.000 Euro: 11 %
- bis 600.000 Euro: 15 %
- bis 6 Millionen Euro: 19 %
- bis 13 Millionen Euro: 23 %
- bis 26 Millionen Euro: 27 %
- über 26 Millionen Euro: 30 %
Gerade bei einer Immobilie oder hohen Bankguthaben kann das schnell zu einer erheblichen Belastung führen – und deine Kinder müssen möglicherweise einen Teil des Erbes verkaufen, um die Steuer zu begleichen. Deshalb solltest du frühzeitig überlegen, wie du Schenkungen oder ein durchdachtes Testament nutzt, um die Steuerlast zu reduzieren.
❗Übrigens: Auch Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftssteuer. Enterbte Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anteil versteuern, auch wenn sie diesen Anspruch nur als Geldforderung geltend machen.
Strategien zur Steuersenkung und Erbschaftsoptimierung
Du möchtest sicherstellen, dass dein Vermögen im Erbfall so wenig wie möglich durch die Erbschaftsteuer geschmälert wird und deine Kinder bestmöglich abgesichert sind? Dann lohnt es sich, verschiedene Punkte zu kombinieren:
- Schenkungen zu Lebzeiten
Alle zehn Jahre kannst du deinen Kindern 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei schenken. Für deinen Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Mit einer schrittweisen Übertragung deines Vermögens vor dem Todesfall reduzierst du so die Steuerlast deutlich.
- Berliner Testament mit Steuerklauseln
Du kannst festlegen, dass die Kinder beim ersten Erbfall neben dem Ehepartner einen kleinen Pflichtteil erben und damit ihre Freibeträge bereits nutzen. So lassen sich die Vorteile des Berliner Testaments mit den steuerlichen Vorteilen der Freibeträge kombinieren.
- Nießbrauchrecht bei Immobilien
Überträgst du eine Immobilie an deine Kinder und behältst dir ein Nießbrauchrecht vor, mindert das den steuerpflichtigen Wert. So senkst du die Erbschaftsteuer und kannst die Immobilie weiterhin selbst nutzen oder vermieten.
- Familiengesellschaft oder Immobilien-GmbH
Bei größeren Vermögen oder komplexen Vermögensstrukturen sind diese Überlegungen sinnvoll. Du kannst Immobilien oder Unternehmensanteile steueroptimiert übertragen und dabei weiterhin Einfluss auf dein Vermögen behalten.
- Nutzung der Steuerklasse I und Freibeträge für Enkelkinder
Auch Enkelkinder haben einen eigenen Steuerfreibetrag von 200.000 Euro. Überleg dir, ob du einen Teil deines Vermögens schon zu Lebzeiten direkt an deine Enkel überträgst – das spart Steuern und stärkt die nächste Generation.
- Kinderinvestments
Mit Depots oder Sparplänen für deine Kinder kannst du außerhalb des klassischen Erbes Vermögen aufbauen. Erträge und Wertsteigerungen im Kinderdepot gehören später deinen Kindern – und nicht mehr zur Erbmasse. So reduzierst du die Steuerlast im Erbfall und sorgst gleichzeitig für eine sichere finanzielle Grundlage.
Ob Berliner Testament, Nießbrauch oder Familiengesellschaft: Mit der richtigen Strategie kannst du die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren und sicherstellen, dass dein Vermögen so an deine Kinder und weitere Personen weitergegeben wird, wie du es dir wünschst – ohne unnötige Steuerlast.
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Fazit
Dein Vermögen für deine Kinder abzusichern, erfordert mehr als ein Testament. Eine clevere Nachlassplanung, steueroptimierte Schenkungen und Kinderdepots helfen dir, Freibeträge voll auszuschöpfen und Pflichtteilsansprüche abzufedern. So stellst du sicher, dass dein Erbe bei den Menschen ankommt, die dir am Herzen liegen – und nicht beim Fiskus.
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Die Berechnung basiert auf einer Sparrate von 150 € über 18 Jahre:
ETF-Lösung: Ø 6 % p. a. → ca. 58.700 €
Sparbuch: Ø 0,1 % p. a. → ca. 33.000 €
Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung ab.
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