Kinder haben eigene Steuerfreibeträge – und das kann sich für Familien richtig lohnen. Wer frühzeitig Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden für den Nachwuchs steuerfrei stellen möchte, sollte den Freistellungsauftrag kennen. Richtig genutzt, spart er bares Geld und legt den Grundstein für einen cleveren Vermögensaufbau.
Doch wie funktioniert das genau? Welche Angaben sind nötig, und worauf sollten Eltern achten? In diesem Beitrag erfährst du, wie du den Freistellungsauftrag für dein Kind optimal nutzt – verständlich, praxisnah und mit Blick auf die finanziellen Vorteile für deine Familie.
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Was ist ein Freistellungsauftrag – und warum ist er auch für Kinder wichtig?
Ein Freistellungsauftrag ist ein wichtiges Instrument, um Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne von der Abgeltungssteuer freizustellen – bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr. Der Staat gewährt jedem Steuerpflichtigen diesen Sparerpauschbetrag, der mit der Freistellung aktiviert werden kann. Das lohnt sich nicht nur für deine eigenen Konten, sondern auch für Geld, das du für dein Kind anlegst, denn schon kleine Erträge aus einem Juniorkonto oder Depot können steuerpflichtig sein.
Mit einem Freistellungsauftrag wird dieser Steuerabzug direkt an der Quelle vermieden. Eltern können ihn bei der Bank oder dem Kreditinstitut ihres Kindes einreichen, damit die Erträge bis zum steuerlichen Freibetrag automatisch steuerfrei bleiben. Auf diese Weise bleibt mehr vom Ersparten übrig – ein cleverer Schritt beim langfristigen Vermögensaufbau.
Der Sparerpauschbetrag: Wie viel Kapitalertrag bleibt steuerfrei?
Der Sparerpauschbetrag ist ein wichtiger Baustein für eine clevere Steueroptimierung beim Sparen und Anlegen. Er legt fest, wie viel Kapitalertrag pro Jahr steuerfrei bleibt, bevor die Abgeltungssteuer zuschlägt.
- Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr – auch für Kinder.
- Zusammen veranlagte Ehepaare können ihre Freistellungsaufträge bündeln und so insgesamt 2.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei vereinnahmen. Für Kinder bleibt es aber bei 1.000 Euro pro Kopf – dieser Betrag gilt unabhängig von der Steuerklasse der Eltern oder dem Familieneinkommen.
Das bedeutet konkret: Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus einem Juniorkonto oder Depot bleiben bis zu dieser Grenze unversteuert. Erst wenn der jährliche Kapitalertrag des Kindes die 1.000-Euro-Marke übersteigt, zieht die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) ab.
Eltern können den Sparerpauschbetrag ihres Kindes optimal ausschöpfen, indem sie im Namen des Kindes einen Freistellungsauftrag erteilen. Dabei lässt sich der Freibetrag flexibel auf verschiedene Konten oder Banken verteilen – wichtig ist nur, dass die Gesamtsumme den Freibetrag von 1.000 Euro nicht überschreitet.
- Tipp: Gerade, wenn ein Kind mehrere Geldanlagen bei unterschiedlichen Kreditinstituten hat, sollten Eltern darauf achten, die Summe richtig zu splitten, um keine Steuern zu verschenken.
Wer keinen Freistellungsauftrag stellt, riskiert, dass die Bank sofort die Abgeltungssteuer einbehält – auch dann, wenn die Erträge eigentlich unter dem Freibetrag liegen. Das Geld kann man sich später zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber einfacher ist es, gleich einen passenden Freistellungsauftrag einzureichen und den Freibetrag bestmöglich zu nutzen.
So hilft der Sparerpauschbetrag dabei, das Sparen für deine Kinder steuerlich optimal zu gestalten und die Kapitalerträge ohne Abzüge zu vermehren – eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Vermögensaufbau von klein auf.
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Freistellungsauftrag für Kinder: Wer darf ihn erteilen und was wird benötigt?
Wenn du für dein Kind Geld anlegst, kannst du mit einem Freistellungsauftrag dafür sorgen, dass die Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben. Doch wer darf den Freistellungsauftrag eigentlich erteilen – und was musst du dabei beachten?
Als gesetzlicher Vertreter deines Kindes – also in der Regel als Mutter oder Vater – bist du berechtigt, den Freistellungsauftrag im Namen deines Kindes zu erteilen. Dein Kind selbst darf das noch nicht, auch wenn es bereits ein eigenes Juniorkonto oder Depot hat. Du handelst hier stellvertretend für dein Kind.
Damit die Bank oder das Kreditinstitut den Freistellungsauftrag korrekt umsetzen kann, sind einige Angaben nötig. Dazu gehört in erster Linie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) deines Kindes. Diese erhält jedes Kind automatisch nach der Geburt und du findest sie meist auf dem Steuerbescheid der Eltern oder kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Außerdem musst du die Höhe des Freistellungsbetrags angeben – maximal 1.000 Euro pro Jahr. Diesen Betrag kannst du auf verschiedene Konten oder Banken verteilen, solange die Summe insgesamt nicht überschritten wird. Achte dabei auf eine eindeutige Aufteilung, damit die Freibeträge korrekt berücksichtigt werden.
Prüfe deinen Freistellungsauftrag am besten einmal pro Jahr, besonders wenn sich die Kapitalerträge deines Kindes ändern oder du ein neues Konto eröffnest. So sorgst du dafür, dass du den steuerlichen Vorteil optimal ausschöpfst – und das Ersparte deines Kindes ungehindert wachsen kann.
Praktische Umsetzung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Einen Freistellungsauftrag für dein Kind zu erteilen, ist einfacher, als du denkst. Damit du keine wichtigen Punkte übersiehst und alles reibungslos klappt, findest du hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Steuer-Identifikationsnummer bereithalten
Bevor du loslegst, solltest du die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes parat haben. Diese wird für die Zuordnung des Freistellungsauftrags benötigt und ist beim Bundeszentralamt für Steuern abrufbar.
- Höhe des Freistellungsbetrags festlegen
Lege fest, wie viel Kapitalertrag du für dein Kind steuerfrei stellen möchtest. Pro Person sind 1.000 Euro pro Jahr erlaubt. Du kannst auch mehrere Einzel-Freistellungsaufträge erteilen, wenn dein Nachwuchs ein Kinderkonto bei verschiedenen Banken hat – wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet.
- Formular der Bank ausfüllen
Fast jede Bank oder jedes Kreditinstitut stellt ein Formular für den Freistellungsauftrag bereit – oft auch online. Hier trägst du die Steuer ID deines Kindes und die Höhe des gewünschten Freibetrags ein. Das Formular ist meist übersichtlich gestaltet und leicht verständlich.
- Auftrag unterschreiben
Da dein Kind noch minderjährig ist, unterschreibst du als gesetzlicher Vertreter (in der Regel als Mutter oder Vater) den Auftrag. Mit der Unterschrift bestätigst du, dass du den Freistellungsauftrag im Namen deines Kindes stellst.
- Freistellungsauftrag einreichen
Reiche das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Bank oder dem Finanzdienstleister ein, bei dem das Kinderkonto oder Depot geführt wird. Viele Banken ermöglichen die Einreichung inzwischen online, per Post oder direkt in der Filiale.
- Regelmäßig prüfen und anpassen
Prüfe einmal jährlich, ob der Freistellungsauftrag noch passt. Gerade bei mehreren Konten oder neuen Geldanlagen ist es sinnvoll, die Angaben zu aktualisieren. So stellst du sicher, dass die Kapitalerträge deines Kindes unterhalb des Sparerpauschbetrags bleiben und keine unnötige Abgeltungssteuer anfällt.
Mit diesen Schritten nutzt du die Vorteile des Sparerpauschbetrags clever aus, vermeidest Steuerabzug und unterstützt so einen erfolgreichen Vermögensaufbau für dein Kind.
Die Berechnung basiert auf einer Sparrate von 150 € über 18 Jahre:
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Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung ab.
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NV-Bescheinigung: Wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht
Manchmal kann es vorkommen, dass der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für die Kapitalerträge deines Kindes nicht ausreicht – zum Beispiel, wenn dein Kind bereits ein größeres Vermögen aufgebaut hat oder mehrere Geldanlagen gleichzeitig Erträge abwerfen. In solchen Fällen lohnt sich die NV-Bescheinigung als Ergänzung zum Freistellungsauftrag.
💡 NV steht für „Nichtveranlagungsbescheinigung“. Diese Bescheinigung kannst du beim Finanzamt beantragen, wenn dein Kind so geringe Einkünfte hat, dass es insgesamt keine Einkommensteuer zahlen muss. Mit der NV-Bescheinigung werden dann sämtliche Kapitalerträge deines Kindes von der Abgeltungssteuer befreit – unabhängig vom Sparerpauschbetrag. Die Bank berücksichtigt dies automatisch und führt keine Steuern ab.
Damit die NV-Bescheinigung erteilt werden kann, musst du als gesetzlicher Vertreter einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dazu benötigst du neben der Steuer Identifikationsnummer deines Kindes auch Angaben zu den Einkünften und gegebenenfalls zu weiteren steuerlichen Freibeträgen. In der Regel reicht eine formlose Erklärung über die Höhe der Einkünfte deines Kindes aus, die du dem Antrag beilegst.
Die NV-Bescheinigung gilt jeweils für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Einmal erteilt, kannst du sie bei der Bank oder dem Kreditinstitut einreichen, bei dem dein Kind sein Konto oder Depot hat. Damit stellst du sicher, dass die Kapitalerträge deines Kindes auch dann steuerfrei bleiben, wenn der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.
Tipp: Achte darauf, dass du die NV-Bescheinigung rechtzeitig beantragst, damit keine unnötigen Steuerabzüge entstehen. So profitierst du gemeinsam mit deinem Kind von einer optimalen steuerlichen Gestaltung und unterstützt gleichzeitig den langfristigen Vermögensaufbau.
Steuerliche Fallstricke vermeiden: Worauf Eltern achten sollten
Auch wenn der Freistellungsauftrag und der Sparerpauschbetrag das Sparen für Kinder deutlich erleichtern, können kleine Fehler schnell zu steuerlichen Nachteilen führen. Damit du das Beste aus den Kapitalerträgen deines Kindes herausholst, solltest du ein paar wichtige Punkte beachten:
1. Höhe des Freistellungsauftrags richtig festlegen
Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deines Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Wenn du Einzel Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilst, musst du die Beträge genau koordinieren. Überschreitest du den Freibetrag versehentlich, führt die Bank für den übersteigenden Betrag automatisch Abgeltungssteuer ab.
2. Steuer Identifikationsnummer korrekt angeben
Die Steuer Identifikationsnummer deines Kindes ist Pflichtangabe auf jedem Freistellungsauftrag. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann die Bank den Freibetrag nicht berücksichtigen und behält automatisch Steuern ein.
3. Keine nachträgliche Freistellung möglich
Ein Freistellungsauftrag kann immer nur für das laufende Jahr gestellt werden, nicht rückwirkend. Hat die Bank die Abgeltungssteuer bereits abgeführt, kannst du die zu viel gezahlte Steuer nur über die Einkommensteuererklärung deines Kindes beim Finanzamt zurückholen – das ist oft umständlicher.
4. Kapitalerträge genau prüfen
Auch wenn Kinder meist geringe Kapitalerträge erzielen, solltest du diese regelmäßig im Blick behalten. Steigen die Erträge durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, kann es sinnvoll sein, den Freistellungsauftrag anzupassen oder eine NV Bescheinigung zu beantragen. So stellst du sicher, dass die Kapitalerträge deines Kindes stets optimal steuerfrei bleiben.
5. Keine missbräuchliche Nutzung
Ein Freistellungsauftrag darf nur für Depots und Konten deines Kindes erteilt werden. Du darfst ihn nicht für eigene Kapitalerträge oder die von anderen Familienmitgliedern verwenden – das wäre missbräuchlich und könnte steuerliche Konsequenzen haben.
Indem du diese Punkte beachtest, kannst du die Kapitalerträge deines Kindes steuerlich optimal gestalten und steuerliche Stolperfallen vermeiden. So profitiert dein Kind langfristig von einem erfolgreichen Vermögensaufbau ohne unnötige Steuerabzüge
Fazit: Steuerliche Vorteile für den Nachwuchs nutzen
Ein Freistellungsauftrag ist ein einfaches und effektives Mittel, um die Kapitalerträge deines Kindes steuerfrei zu stellen. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr kann dein Kind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ohne Abgeltungssteuer ansparen – und du unterstützt so einen cleveren Vermögensaufbau von klein auf.
Besonders dann, wenn dein Kind mehrere Konten oder Geldanlagen bei verschiedenen Banken hat, lohnt es sich, die Einzel Freistellungsaufträge sorgfältig zu koordinieren. So kannst du den Sparerpauschbetrag bestmöglich ausschöpfen und unnötige Steuerabzüge vermeiden. Falls die Erträge einmal höher ausfallen, ist eine NV Bescheinigung eine sinnvolle Ergänzung.
Nimm dir daher regelmäßig Zeit, die Freistellungsaufträge und die Kapitalerträge deines Kindes zu prüfen. So stellst du sicher, dass dein Kind von den steuerlichen Vorteilen profitiert – ein wichtiger Baustein für den finanziellen Grundstein, den du schon heute legen kannst.
Hast du noch Fragen? Sprich uns einfach an! Wenn du Unterstützung suchst, beraten wir dich bei Invest4Kids gerne persönlich. Daneben findest du auf unserem Blog viele weitere praktische Ratgeber, Tools und Tipps rund um das Thema Kinderinvestments.
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