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Haus vererben an Kinder: Das sollten Eltern dabei bedenken

Ein Haus ist mehr als nur eine Immobilie – es ist ein Stück Familiengeschichte. Vielleicht wurde dort das erste Kinderzimmer eingerichtet, vielleicht wurden im Garten Geburtstage gefeiert oder auf der Terrasse die großen Fragen des Lebens diskutiert. Für viele Eltern ist das Eigenheim daher nicht nur ein Vermögenswert, sondern ein Ort voller Erinnerungen, den sie an ihre Kinder weitergeben möchten.

Doch was auf den ersten Blick nach einem einfachen Wunsch klingt, erweist sich in der Praxis oft als komplexer Schritt. Fragen rund um Erbschaftssteuer, Freibeträge, Testament und die richtige Form der Übertragung tauchen auf – und damit auch Unsicherheiten. Wer sein Elternhaus sinnvoll und konfliktfrei vererben will, sollte sich frühzeitig informieren und die Weichen richtig stellen.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was du unbedingt beachten solltest, wenn du eine Immobilie an deine Kinder weitergeben möchtest – ob per Testament, Schenkung zu Lebzeiten oder in Form eines Erbvertrags. So stellst du sicher, dass dein Zuhause auch in Zukunft ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit bleibt.

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Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Wer das Familienheim an die nächste Generation weitergeben möchte, denkt oft zuerst an Werte wie Sicherheit und Verbundenheit. Doch was viele Eltern unterschätzen: Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt nicht der eigene Wille die Zukunft des Hauses, sondern die gesetzliche Erbfolge – und die bringt in vielen Fällen mehr Streit als Klarheit.

🔍 Die gesetzliche Erbfolge: Wer bekommt was im Todesfall?

Liegt kein Testament vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall erben zunächst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder zu festgelegten Quoten. Bei mehreren Kindern wird das Erbe unter ihnen aufgeteilt – auch dann, wenn eines von ihnen das Elternhaus übernehmen möchte und die anderen lieber verkaufen würden.

Beispielhafte Verteilung bei gesetzlicher Erbfolge:

  • Ehepartner + 2 Kinder = Ehepartner erhält 50 %, Kinder je 25 %
  • Kein Ehepartner vorhanden = Kinder teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen
  • Keine Kinder vorhanden = Eltern, Geschwister oder deren Kinder sind an der Reihe

Diese Form der Verteilung ist zwar gesetzlich geregelt, entspricht aber häufig nicht den individuellen Vorstellungen der Familie – insbesondere dann nicht, wenn das Eigenheim oder die Wohnung der Lebensmittelpunkt eines Kindes ist oder bleiben soll.

⚠️ Erbengemeinschaft: Wenn keiner allein entscheiden darf

Wird eine Immobilie an mehrere Angehörige vererbt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Jede Entscheidung über das Haus – sei es Verkauf, Renovierung oder Vermietung – muss gemeinsam getroffen werden. Bei Uneinigkeit sind Konflikte vorprogrammiert. Schnell können Erbstreitigkeiten entstehen, die nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten.

💡 Frühzeitig Klarheit schaffen

Ein fehlendes Testament kann zu unsicheren Situationen und emotionalen Belastungen führen – gerade für die Kinder. Wer seinen letzten Willen klar formuliert, schützt sein Vermögen, entlastet seine Angehörigen und sorgt für einen reibungsloseren Übergang des Familienbesitzes.

Testament, Schenkung oder Nießbrauch? Möglichkeiten im Überblick

Du möchtest, dass dein Kind das Elternhaus einmal übernimmt – aber du weißt nicht, welcher Weg der richtige ist? Keine Sorge, damit bist du nicht allein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du dein Eigenheim übertragen kannst: per Testament, durch eine Schenkung zu Lebzeiten oder mit speziellen Regelungen wie dem Nießbrauch. Jede Variante hat ihre eigenen Vorteile – und auch Fallstricke.

📜 Das Testament: Den letzten Willen klar regeln

Das klassische Testament ist wohl der bekannteste Weg, um das Haus im Todesfall zu vererben. Damit bestimmst du eindeutig, wer was bekommen soll – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Wichtig: Ohne Notar ist es nur dann gültig, wenn du es komplett handschriftlich verfasst, datierst und unterschreibst. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt es notariell beurkunden und im Zentralen Testamentsregister eintragen.

Gut zu wissen:
Ein Testament schützt nicht automatisch vor Erbstreitigkeiten. Auch Pflichtteilsansprüche von Angehörigen (z. B. Geschwister oder Enkel) bleiben bestehen – und können im schlimmsten Fall zu finanziellen Belastungen führen.

🎁 Schenkung zu Lebzeiten: Mehr Kontrolle, weniger Streit?

Viele Eltern entscheiden sich dafür, das Haus schon zu Lebzeiten zu übertragen – per Schenkungsvertrag. Der große Vorteil: Du kannst den Übergang aktiv mitgestalten, steuerliche Freibeträge (z. B. 400.000 Euro für Kinder) mehrfach nutzen und Konflikte im Erbfall vermeiden.

Tipp:
Die Schenkung sollte immer notariell beurkundet werden. Melde sie außerdem fristgerecht beim Finanzamt, um spätere Probleme mit der Schenkungsteuer zu vermeiden.

🧾 Nießbrauch & Wohnrecht: Schenken – aber weiter wohnen

Wer sein Haus überträgt, aber weiterhin darin wohnen oder sogar Miete einnehmen möchte, kann sich ein Nießbrauchrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Das sichert dir die Nutzung der Immobilie – und senkt gleichzeitig den steuerlichen Wert der Schenkung.

💬 Die passende Lösung hängt von deiner Lebenssituation ab

Ob Testament, Schenkung oder Nießbrauch – wichtig ist, dass du dich frühzeitig mit den Möglichkeiten beschäftigst. So kannst du gemeinsam mit deiner Familie eine Lösung finden, die zu euren Werten und Zielen passt.

Steuerfalle Familienhaus? Was du über Freibeträge & Erbschaftssteuer wissen solltest

Ein Haus zu vererben ist nicht nur eine emotionale Entscheidung, sondern auch eine steuerliche. Vielen Eltern ist gar nicht bewusst, dass beim Übergang einer Immobilie hohe Kosten entstehen können – vor allem dann, wenn Freibeträge überschritten oder Formalitäten nicht beachtet werden. Damit dein Kind am Ende nicht vor einer finanziellen Belastung steht, lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen rund um das Erbe.

💰 Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer – was fällt wann an?

Ob du dein Eigenheim per Testament oder schon zu Lebzeiten übergibst: Das Finanzamt meldet sich in beiden Fällen. Bei einer Übertragung im Todesfall fällt Erbschaftsteuer an, bei einer Schenkung während deines Lebens die Schenkungsteuer. Die gute Nachricht: Beide Varianten bieten identische Freibeträge.

Beispielhafte Freibeträge für nahe Angehörige (Steuerklasse I):

  • Kinder: 400.000 Euro
  • Ehepartner/Ehegatten: 500.000 Euro
  • Enkel (wenn Elternteil bereits verstorben): 200.000 Euro

Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – das macht eine Schenkung zu Lebzeiten oft besonders attraktiv.

🏡 Steuerbefreiung für das Familienheim – unter bestimmten Bedingungen

Wenn dein Kind das Elternhaus nach deinem Tod selbst nutzt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden. Die Bedingungen:

  • Das Kind zieht spätestens sechs Monate nach dem Todesfall ein.
  • Es nutzt das Haus oder die Wohnung mindestens zehn Jahre lang selbst.
  • Die Wohnfläche überschreitet 200 m² nicht (bei Überschreitung kann eine anteilige Besteuerung greifen).

Achtung: Bei Ausnahmen (z. B. Pflegebedürftigkeit) kann eine vorzeitige Aufgabe trotzdem steuerlich anerkannt werden – hier lohnt sich die Beratung durch Experten.

📌 Besser vorher rechnen als hinterher bereuen

Ein Haus ist ein großer Vermögenswert – und kann steuerlich schnell zur Falle werden, wenn keine vorausschauende Planung erfolgt. Mit klugen Entscheidungen sicherst du nicht nur dein Eigentum, sondern auch die finanzielle Zukunft deines Kindes.

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Wenn mehrere Kinder erben: So vermeidest du Streit ums Haus

Für viele Familien ist das Elternhaus ein Ort der Erinnerung – doch nach dem Todesfall kann es schnell zum Streitpunkt werden. Wenn mehrere Kinder als Erben eingesetzt sind, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Konstellation ist rechtlich eindeutig, emotional aber oft hochexplosiv. Ohne klare Regelungen wird aus dem geliebten Zuhause schnell ein Auslöser für Konflikte, die Familien langfristig belasten können.

👨‍👩‍👧‍👦 Was bedeutet Erbengemeinschaft konkret?

Eine Erbengemeinschaft ist kein Zusammenschluss aus freien Stücken, sondern entsteht automatisch, wenn mehrere Angehörige – etwa Geschwister – gemeinsam erben. Dabei gehört jedem der Erben das gesamte Vermögen gemeinsam, nicht etwa ein klar abgetrennter Anteil. Entscheidungen über die Immobilie, etwa deren Nutzung, Renovierung, Vermietung oder Verkauf, müssen einstimmig getroffen werden.

Typische Herausforderungen:

  • Ein Kind möchte im Haus wohnen, die anderen lieber verkaufen.
  • Uneinigkeit über den Wert der Immobilie.
  • Unterschiedliche finanzielle Situationen innerhalb der Familie.

🛠️ Diese Wege führen aus der Sackgasse

Um Streit zu vermeiden, gibt es verschiedene Lösungen:

Mögliche Wege der Einigung:

  • Übernahme durch ein Kind mit Auszahlung der Geschwister.
  • Verkauf der Immobilie und gerechte Aufteilung des Erlöses.
  • Vermietung und Verteilung der Einnahmen.
  • Auflösung der Erbengemeinschaft durch notariellen Vertrag oder gerichtliche Teilung.

Wichtig: Ohne Einigung kann ein Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen – oft mit großen finanziellen Nachteilen für alle Beteiligten.

🤝 So schaffst du Klarheit – schon zu Lebzeiten

Du kannst schon heute verhindern, dass deine Kinder in diese Lage geraten. Ein klar formulierter Erbvertrag, eine gezielte Schenkung zu Lebzeiten oder ein Testament mit eindeutigen Regelungen zum Elternhaus helfen dabei, Konflikte zu vermeiden.

🧭 Gemeinsames Erbe braucht klare Führung

Statt dein Kind im Nachhinein mit schwierigen Entscheidungen zu belasten, kannst du schon jetzt den Rahmen setzen – fair, verständlich und im Sinne der ganzen Familie. Das sichert Frieden und das Gefühl, wirklich etwas Wertvolles weiterzugeben.

6. Finanzielle Vorsorge statt Immobilien-Stress: Wie Invest4Kids dir helfen kann

Nicht jede Familie besitzt ein Haus oder eine Wohnung, die sie vererben kann – und selbst wenn doch, ist der Weg dorthin oft mit vielen Unsicherheiten und steuerlichen Hürden verbunden. Was alle Eltern jedoch verbindet: der Wunsch, ihrem Kind Sicherheit und gute Startbedingungen fürs Leben zu schenken. Genau hier setzt Invest4Kids an – mit einem modernen Vorsorgekonzept, das flexibel, steuerlich vorteilhaft und genau auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.

💡 Investieren für dein Kind – einfach, sicher und planbar

Mit Invest4Kids kannst du bereits ab 25 Euro im Monat ein langfristiges Vermögen für dein Kind aufbauen – ganz ohne Immobilienbesitz. Dabei behältst du die volle Kontrolle: Selbst wenn dein Kind volljährig wird, kannst du entscheiden, wann und wie das Vermögen übertragen wird. Das Bestimmungsrecht ab 18 ist einzigartig und schützt davor, dass das angesparte Kapital unüberlegt verwendet wird.

Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Kapitalertragsteuer bei Umschichtungen.
  • Steuerfreies Reinvestieren sämtlicher Erträge.
  • Konditionssicherung: Dein Vertrag bleibt auch bei Gesetzesänderungen stabil.
  • Keine Depot-, Transaktions- oder versteckten Gebühren.
  • Flexible Anpassung der Sparraten oder Einmalzahlungen jederzeit möglich.

💬 Stimmen aus der Invest4Kids-Community

„Wir wollten unseren Kindern etwas mitgeben – aber ein Haus war finanziell nicht drin. Mit Invest4Kids haben wir trotzdem ein gutes Gefühl.“ – Markus, zweifacher Vater

„Die Beratung war ehrlich und kompetent. Jetzt sparen wir für unsere Tochter – und wissen, dass es passt.“ – Sandra, alleinerziehende Mutter

✅ Ein klares Fazit

Invest4Kids ist mehr als ein Finanzprodukt – es ist ein Weg, deinem Kind Sicherheit zu geben, ohne gleich ein ganzes Haus vererben zu müssen. Es lohnt sich, diesen Schritt früh zu gehen.

Emotionale Perspektive: Was möchtest du deinem Kind wirklich hinterlassen?

Wenn wir ans Vererben denken, sprechen wir oft über Zahlen, Steuern, Verträge und Grundstücke. Aber worum geht es dir wirklich? Ist es das Haus selbst – oder das, was es symbolisiert: Sicherheit, Geborgenheit, ein Ort, an dem dein Kind wachsen und sich entfalten kann?

Vielleicht kannst du kein Eigenheim hinterlassen. Vielleicht möchtest du aber auch nicht, dass dein Kind später mit Erbstreitigkeiten, Erbschaftssteuer oder Sanierungskosten kämpfen muss. Was zählt, ist deine Entscheidung, heute etwas für morgen zu tun.

🧠 Ein Gedanke, der bleibt:

Was du hinterlässt, ist nicht nur Besitz. Es ist eine Botschaft.

Ob durch die Übergabe des Elternhauses oder durch clevere finanzielle Vorsorge – du gibst deinem Kind ein Gefühl von Stabilität. Und du zeigst: „Ich habe an dich gedacht. Ich will, dass du es gut hast.“

Das kann ein Haus sein. Es kann aber auch ein klug geplanter Sparvertrag sein. Oder beides.

Am Ende zählen nicht nur Quadratmeter – sondern Herz, Verantwortung und Weitblick. Entscheidungen, die du heute triffst, gestalten die Zukunft deines Kindes. Und das ist vielleicht das Wertvollste, was du weitergeben kannst.

🌱 Jetzt handeln – für die Zukunft deines Kindes

Ein Haus zu vererben ist eine Entscheidung voller Verantwortung – und ebenso voller Möglichkeiten. Ob du ein Elternhaus besitzt, eine Immobilie kaufen willst oder nach alternativen Wegen suchst: Es lohnt sich, frühzeitig zu planen. Mit einem klaren Testament, einer durchdachten Schenkung zu Lebzeiten oder einem flexiblen Vorsorgekonzept wie Invest4Kids kannst du Streit vermeiden, Steuern sparen und echten Mehrwert schaffen.

Wichtig ist, dass du den ersten Schritt machst – denn die größten Fehler entstehen nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch gar keine. Du musst heute nicht alles entscheiden, aber du kannst heute anfangen, dein Kind abzusichern.

💬 Unser Tipp: Lass dich kostenfrei von den Invest4Kids-Expert:innen beraten – ganz unverbindlich, ehrlich und verständlich. So findest du den Weg, der zu deiner Familie, deiner finanziellen Situation und deinen Werten passt.

👉 Jetzt Termin vereinbaren und mit gutem Gefühl vorsorgen – weil die Zukunft deines Kindes nicht warten sollte.

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