Viele Eltern wünschen sich eine solide Altersvorsorge, um damit auch ihre Kinder besser absichern zu können – doch welche Möglichkeiten bietet der Staat dafür? Die Riester-Kinderzulage ist eine lohnenswerte Förderung, die Familien jährlich mit bis zu 300 Euro pro Kind unterstützt. Sie sorgt dafür, dass Eltern langfristig für ihre und die finanzielle Sicherheit ihrer Kinder vorsorgen können. Gleichzeitig profitieren die Riester-Sparer von Steuervorteilen und zusätzlicher Planungssicherheit.
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über die Riester-Kinderzulage, ihre Voraussetzungen und wie du sie optimal nutzt, um die Zukunft deines Kindes abzusichern.
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Was ist die Riester-Kinderzulage?
Die Riester-Kinderzulage ist ein staatlicher Zuschuss, der speziell Familien mit Kindern beim Aufbau einer soliden Altersvorsorge unterstützt. Sie ergänzt die klassische Riester-Grundzulage und wird zusätzlich pro Kind gewährt, das Anspruch auf Kindergeld hat. Damit macht der Staat es Eltern leichter, über die Riester-Rente für die Zukunft vorzusorgen.
Eltern können die Kinderzulage für jedes ihrer Kinder beantragen, solange sie kindergeldberechtigt sind. Der Antrag wird in der Regel über die zentrale Stelle für Altersvorsorgevermögen gestellt und direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.
Diese Förderung ist unabhängig von der Höhe des Brutto-Einkommens und hilft dabei, das angesparte Kapital im Riester-Vertrag jährlich weiter zu erhöhen. Damit wird die Riester-Kinderzulage zu einem wichtigen Baustein für eine zukunftssichere Altersvorsorge – sowohl für die Eltern selbst als auch für die Kinder.
Höhe der Kinderzulage: Wie viel Unterstützung gibt es?
Die Höhe der Riester-Kinderzulage hängt von dem Geburtsjahr deines Kindes ab:
- Eltern erhalten für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, eine jährliche Zulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr.
- Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, steigt die staatliche Förderung auf 300 Euro jährlich – ein spürbarer Unterschied, der über die Jahre eine erhebliche Summe ausmachen kann.
Diese Beträge werden jedes Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt und erhöhen damit die Gesamtersparnis.
Die Zulage wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern das Kindergeld selbst oder der andere Elternteil bezieht, solange sie korrekt beantragt wird und der Mindestbeitrag (vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen) eingezahlt wurde.
- Besonders vorteilhaft: Wer einen Dauerzulagenantrag gestellt hat, erhält die Kinderzulage automatisch jedes Jahr gutgeschrieben – ohne erneute Antragstellung.
Die Höhe der Förderung richtet sich zudem nach der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld gewährt wird. Hat eine Familie zwei Kinder, die beide nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, summiert sich die jährliche Förderung allein aus der Kinderzulage auf 600 Euro – zusätzlich zur Grundzulage von bis zu 175 Euro.
Über die gesamte Laufzeit des Riester-Vertrags ergibt sich daraus ein stattlicher Zuschuss, der den Vermögensaufbau für das Alter erheblich verstärkt. So profitieren Eltern langfristig von der staatlichen Förderung und können gleichzeitig eine solide Basis für die finanzielle Sicherheit ihrer Kinder schaffen.
Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?
Sobald du Kindergeld bekommst, hast du auch Anspruch auf die Riester-Zulage. Dabei ist es egal, ob du verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend bist. Sofern du es nicht anders beantragst, gilt dabei: Derjenige Elternteil bekommt die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Auf Wunsch kannst du die Zulage auch auf den Riester-Vertrag des anderen Elternteils übertragen lassen – das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn ihr gemeinsam eine Strategie entwickelt oder der andere Vertrag bessere Konditionen bietet.
Der Anspruch auf die Kinderzulage ist also eng mit den Kindergeldregelungen verbunden ist. Ändert sich der Kindergeldbezug, beispielsweise nach einer Trennung oder durch andere familiäre Veränderungen, kann auch die Zuständigkeit für die Kinderzulage wechseln. Damit dir die staatliche Förderung nicht entgeht, lohnt es sich, in solchen Fällen rechtzeitig die Übertragung der Zulage zu beantragen.
Wichtig ist außerdem, dass du die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Riester-Rente erfüllst – also rentenversicherungspflichtig bist oder in einer vergleichbaren Position (etwa als Beamter, Richter oder Soldat) beschäftigt bist. Nur dann kannst du von der Kinderzulage profitieren und deine Altersvorsorge für dein Kind stärken.
Voraussetzungen für den Erhalt der vollen Rister-Zulage Kinder
Damit du die Kinderzulage in voller Höhe bekommst, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen, die dafür sorgen, dass du das Maximum aus der staatlichen Förderung herausholst. Diese Voraussetzungen beziehen sich vor allem auf deinen Riester-Vertrag selbst:
- Mindesteigenbeitrag leisten
Um die volle Zulage zu erhalten, musst du mindestens 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahrs (abzüglich der Zulagen) in deinen Riester-Vertrag einzahlen. Das stellt sicher, dass der Staat deine Eigeninitiative belohnt.
- Grundzulage berücksichtigen
Zusätzlich zur Kinderzulage bekommst du auch die Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr. Beide Zulagen werden in deinem Riester-Vertrag zusammengeführt und erhöhen damit deine Ersparnisse. Beachte, dass der Mindesteigenbeitrag immer auf den Gesamtbetrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) bezogen ist.
Liegt dein Bruttoeinkommen zum Beispiel bei 40.000 Euro im Jahr, dann beträgt dein Mindesteigenbeitrag 1.600 Euro. Von diesem Betrag kannst du die Grundzulage und Kinderzulage des Staats abziehen. Dadurch reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil, den du selbst überweisen musst.
Tipp: Überprüfe deine Angaben regelmäßig, insbesondere bei Änderungen deines Einkommens oder deiner Familiensituation. So stellst du sicher, dass dir keine staatliche Förderung verloren geht und du die Riester-Kinderzulage optimal für deine Familie nutzen kannst.
Antragstellung: So erhältst du die Kinderzulage für deine Riester-Rente
Die Riester-Kinderzulage wird nicht automatisch gewährt – du musst sie aktiv beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten: den Dauerzulagenantrag und den jährlichen Einzelantrag.
✅ Dauerzulagenantrag: Einmal beantragen, dauerhaft profitieren
Der Dauerzulagenantrag ist die bequemste Variante. Dabei bevollmächtigst du deinen Riester-Anbieter, die Zulagen – einschließlich der Kinderzulage – jährlich automatisch für dich zu beantragen. Diese Vollmacht kannst du direkt bei Vertragsabschluss oder später erteilen.
So funktioniert’s:
- Formular ausfüllen: Gib deine persönlichen Daten, Sozialversicherungsnummer und Angaben zu deinen kindergeldberechtigten Kindern an.
- Vollmacht erteilen: Unterschreibe die Vollmacht, die deinem Anbieter erlaubt, die Zulagen jährlich für dich zu beantragen.
- Änderungen mitteilen: Informiere deinen Anbieter über relevante Änderungen, z. B. bei Einkommen, Familienstand oder Kindergeldbezug.
Mit dem Dauerzulagenantrag verpasst du keine Fristen und sicherst dir die Zulagen automatisch.
🗓️ Jährlicher Einzelantrag: Manuelle Beantragung jedes Jahr
Wenn du keinen Dauerzulagenantrag gestellt hast, musst du die Zulagen jährlich selbst beantragen. Dein Anbieter sendet dir dazu in der Regel ein Formular zu.
So gehst du vor:
- Formular ausfüllen: Trage deine persönlichen Daten, Angaben zum Kindergeldbezug und zu deinen Kindern ein.
- Ergänzungsbogen beifügen: Füge den Zusatzbogen für die Kinderzulage bei, in dem du die Kindergeldnummer und weitere relevante Informationen angibst.
- Fristen beachten: Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr gestellt werden. Beispiel: Für das Beitragsjahr 2025 hast du Zeit bis Ende 2027.
🔄 Übertragung der Kinderzulage auf den anderen Elternteil
Standardmäßig erhält der Elternteil die Kinderzulage, der das Kindergeld bezieht. Möchtet ihr die Zulage auf den anderen Elternteil übertragen, ist dies mit einem gemeinsamen Antrag möglich. Beide Elternteile müssen dem zustimmen und dies im Antrag entsprechend vermerken.
📌 Wichtige Hinweise
- Aktualität der Daten: Halte deine Daten stets aktuell. Änderungen beim Einkommen, Familienstand oder Kindergeldbezug können Auswirkungen auf die Zulagen haben.
- Rückwirkende Beantragung: Die Kinderzulage kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.
- Anbieter kontaktieren: Bei Fragen oder Unsicherheiten wende dich an deinen Riester-Anbieter. Er unterstützt dich bei der Antragstellung und informiert dich über notwendige
Folgst du dieser Anleitung für den Zulagenantrag, zahlt der Staat die Riester-Förderung entweder einmalig für das Jahr oder dauerhaft auf dein Riester-Konto ein – je nach Wahl der Antragsform.
Die Berechnung basiert auf einer Sparrate von 150 € über 18 Jahre:
ETF-Lösung: Ø 6 % p. a. → ca. 58.700 €
Sparbuch: Ø 0,1 % p. a. → ca. 33.000 €
Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung ab.
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Steuervorteile durch die Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet dir nicht nur attraktive Zulagen, sondern auch steuerliche Vorteile, die sich spürbar auf dein Einkommen auswirken können. Hier erfährst du, wie du mit der Riester-Rente Steuern sparen kannst – und warum sich die Förderung vor allem für Familien lohnt.
- Sonderausgabenabzug
Die Einzahlungen der Riester-Beiträge in eine Rentenversicherung können Menschen in Deutschland als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr (einschließlich der staatlichen Zulagen). Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen, und du kannst deine Steuerlast senken.
- Automatische Günstigerprüfung
Das Finanzamt nimmt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Dabei wird ermittelt, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die bereits gewährten Zulagen. Falls ja, wird dir die Differenz als Steuererstattung gutgeschrieben. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass du immer den für dich besten Vorteil bekommst – entweder die Zulagen oder die Steuererstattung.
- Steuerfreie Erträge während der Ansparphase
Während der gesamten Laufzeit deines Riester-Vertrags bleiben deine Erträge – also Zinsen und Wertsteigerungen – steuerfrei. Dein Guthaben kann also ungehindert wachsen. Erst wenn du in die Rentenphase eintrittst und dir dein Riester-Guthaben auszahlen lässt, wird dieses mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Das lohnt sich besonders, wenn du im Ruhestand voraussichtlich in eine niedrigere Steuerklasse fällst.
- Flexibilität bei der Auszahlung
Ab Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 Prozent deines angesparten Riester-Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Auch diese Einmalzahlung ist zunächst steuerpflichtig – allerdings meist zu einem niedrigeren Steuersatz als während deiner Erwerbstätigkeit. Der Rest des Guthabens wird als monatliche Rente ausgezahlt und ebenfalls nachgelagert besteuert.
Mit dem Riester-Steuervorteil unterstützt dich der Staat nicht nur beim Aufbau deiner Altersvorsorge, sondern sorgt auch dafür, dass sich dein Engagement für die Zukunft deiner Familie steuerlich lohnt.
- Wichtiger Tipp: Achte unbedingt darauf, dass du alle Riester-Verträge und Einzahlungen korrekt in deiner Steuererklärung angibst. Dein Anbieter stellt dir dafür jährlich eine Bescheinigung aus, die du einfach deiner Steuererklärung beifügen kannst. So sicherst du dir die vollen steuerlichen Vorteile und profitierst optimal von der Riester-Förderung.
Riester-Zulage und Kinderinvestments clever kombinieren
Wenn du als Mutter oder Vater für die finanzielle Zukunft deiner Familie vorsorgen möchtest, solltest du sowohl deine eigene Altersvorsorge als auch eine gezielte Vorsorge für dein Kind im Blick behalten. Hierbei bieten die Riester-Rente und das Invest4Kids-Konzept eine ideale Kombination, die staatliche Förderung mit flexiblen Sparmöglichkeiten für dein Kind vereint.
Mit der Riester-Rente sicherst du deine eigene Altersvorsorge ab und profitierst von staatlicher Förderung – inklusive der Kinderzulage als Bonus. Gleichzeitig bietet dir Invest4Kids eine flexible Möglichkeit, gezielt und steueroptimiert Kapital für dein Kind aufzubauen. Auf diese Weise deckst du beide wichtigen Bereiche der Familienvorsorge ab: deine eigene Rente und die finanzielle Sicherheit deines Kindes.
💡 Gut zu wissen
Invest4Kids begleitet dich dabei, die staatliche Riester-Kinderzulage optimal für die Altersvorsorge deines Kindes zu nutzen. Mit unserer kostenlosen und individuellen Beratung helfen wir dir zudem dabei, die passenden, flexiblen Kinderinvestments für deine Familie zu finden – ganz ohne versteckte Kosten und mit voller Transparenz. Vereinbare jetzt dein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahre, wie du die Zukunft deines Kindes bestmöglich absichern kannst.
Fazit: Deine Riester-Kinderzulage optimal nutzen
Die Riester-Kinderzulage ist eine attraktive Möglichkeit für deinen eigenen Riester-Vertrag. Mit bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind kannst du damit deine Altersvorsorge stärken. Dieses staatliche Extra fließt direkt in deinen Riester-Vertrag und hilft dir, dein Vorsorgekapital langfristig zu erhöhen.
Besonders vorteilhaft: Die Zulage ist unabhängig von deinem Einkommen und ergänzt dein Sparvermögen jedes Jahr. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deinen Antrag rechtzeitig stellst, sicherst du dir die volle Förderung – eine ideale Unterstützung, um die Zukunft deiner Familie abzusichern.
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ETF-Lösung: Ø 6 % p. a. → ca. 58.700 €
Sparbuch: Ø 0,1 % p. a. → ca. 33.000 €
Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung ab.
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