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Kinderzuschlag Einkommensgrenze: 2 Kinder führen zu strengen Berechnungen

Viele Familien mit zwei Kindern stehen unter finanziellem Druck – besonders, wenn das Einkommen knapp über dem Existenzminimum liegt. Der Kinderzuschlag kann genau hier die nötige Unterstützung bieten, um den Alltag spürbar zu entlasten. Doch wer hat Anspruch? Und wie hoch darf das Einkommen maximal sein, um die Leistung zu erhalten? In diesem Beitrag erfährst du, welche Einkommensgrenzen 2025 für Familien mit zwei Kindern gelten – klar, verständlich und mit echten Beispielen.

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Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine monatliche Unterstützung vom Staat, die vor Kinderarmut in Deutschland schützen soll. Sie richtet sich an Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und hilft dir als Alleinerziehende:r oder Elternpaar dabei, die finanzielle Versorgung deiner Kinder zu sichern, wenn dein Einkommen als Geringverdiener dafür nicht ausreicht.

Damit soll verhindert werden, dass Familien nur wegen ihrer Einkommenssituation Bürgergeld – ehemals Hartz IV – beantragen müssen, um den Lebensunterhalt ihrer Familie tragen zu können. Voraussetzung für den Zuschuss ist: Du beziehst Kindergeld – und dein Einkommen liegt über einer Mindestgrenze, aber unter dem Betrag, den deine Familie insgesamt zum Leben braucht.

💡Gut zu wissen: Die Leistung wird zunächst für sechs Monate bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag notwendig, damit dein Anspruch weiter geprüft werden kann – vor allem bei Änderungen beim Einkommen oder Wohnkosten. Plane also rechtzeitig ein, welche Unterlagen du für die Verlängerung brauchst. So sicherst du dir die Unterstützung ohne Unterbrechung.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2025?

Der Kindergeldzuschlag für Eltern beträgt seit Januar 2025 eine Höhe von bis zu 297 Euro je Kind pro Monat. Das ist der Höchstsatz, den du bekommen kannst – zusätzlich zum Kindergeld. Wie viel dir konkret zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel von deinem Einkommen, den Wohnkosten und davon, wie viele Kinder bei dir leben.

Der Zuschlag wird nicht pauschal ausgezahlt. Verdienst du mehr, verringert sich der Betrag schrittweise – bis er ganz entfällt. Dieses Modell sorgt dafür, dass sich Arbeit weiterhin lohnt und niemand wegen ein paar Euro zu viel leer ausgeht.

Wenn du zwei Kinder hast und dein Einkommen knapp über dem Mindesteinkommen liegt, kannst du also bis zu 594 Euro im Monat als Kinderzuschlag erhalten. Das gilt zusätzlich zum Kindergeld von 255 Euro pro Kind und Monat. Das macht zusammen mit dem Kinderzuschlag bis zu 1.104 Euro monatlich an Unterstützung.

💡 Tipp: Über den „KiZ-Lotsen“ der Bundesagentur für Arbeit kannst du mit einem Rechner ganz einfach online und anonym prüfen, wie hoch dein Anspruch ausfallen könnte.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick

Damit du den Kinderzuschlag erhältst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Viele Familien, die finanziell nur knapp über der Grundsicherung liegen, haben Anspruch – ohne es zu wissen. Gerade mit zwei Kindern kann die Unterstützung einen spürbaren Unterschied machen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Kindergeldanspruch

    Der Kinderzuschlag wird nur für Kinder jünger als 25 Jahre gezahlt, für die du Kindergeld bekommst. Das kannst du ab der Geburt deines Kindes beantragen und beziehen, bis es 26 Jahre alt wird, solange es dabei in deinem Haushalt lebt. Ab dem 18. Geburtstag muss es sich zusätzlich in einer Schule, Ausbildung oder einem Studium – oder sich in einer zulässigen Übergangsphase zwischen zwei Bildungsabschnitten – befinden, damit der KiZ-Anspruch fortbesteht.

  • Das Einkommen reicht nicht für den gesamten Familienbedarf

    Dein Einkommen muss zwar über dem Mindesteinkommen liegen – aber nicht so hoch sein, dass der gesamte Bedarf der Familie gedeckt ist. Das heißt: Du kannst für dich selbst finanziell sorgen, aber dein Einkommen reicht nicht aus, um auch die Bedürfnisse deiner Kinder vollständig abzudecken. Der Kinderzuschlag soll genau diese Lücke schließen.

  • Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden

    Bei der Berechnung des Anspruchs wird nicht nur das Einkommen beachtet. Wenn du oder dein Partner über ein höheres Vermögen verfügt – etwa durch Sparanlagen, Immobilien oder Wertgegenstände – kann das den Anspruch auf den Kinderzuschlag ausschließen. Die genaue Vermögensfreigrenze hängt von der Haushaltsgröße und dem Alter der Kinder ab.

    ❗Wichtig: Ein kleines Sparguthaben ist erlaubt – es soll nicht bestraft werden, wenn du vorsorgst. Aber größere Beträge können angerechnet werden.

    Fragst du dich, wie sich ein Invest4Kids-Vertrag auf deinen Kinderzuschlag auswirkt? In den meisten Fällen bleibt dein Anspruch unverändert – trotzdem lohnt sich ein individueller Blick auf Einkommen, Vermögen und Ziele. Lass dich deshalb persönlich beraten, welche Lösung für deine Familie am besten passt – unsere Erstberatung ist kostenlos.

  • Mindesteinkommen muss erreicht werden

    Dein Einkommen darf nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig sein. Für den Kinderzuschlag muss mindestens die sogenannte Mindestgrenze erreicht werden:

    • Bei Elternpaaren: mindestens 900 Euro brutto pro Monat
    • Bei Alleinerziehenden: mindestens 600 Euro brutto pro Monat

    Dieses Einkommen muss aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder bestimmten Sozialleistungen stammen. Wenn du weniger verdienst, hast du leider keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag, da du dann als „nicht eigenständig leistungsfähig“ giltst – und stattdessen Anspruch auf Bürgergeld hättest.

  • Kein Bezug von Bürgergeld gleichzeitig

    Wenn du oder dein Partner Bürgergeld bezieht, hast du keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag, denn das Bürgergeld beinhaltet bereits Leistungen für Kinder. Ausnahme: Du hast nur kurzfristig einen Anspruch auf Bürgergeld und erfüllst alle Voraussetzungen für den KiZ – in diesen Fällen solltest du dich direkt bei der Familienkasse beraten lassen.

Wenn du alle dieser Voraussetzungen erfüllst, hast du Anspruch auf Kinderzuschlag und kannst den Antrag auf diese finanzielle Unterstützung stellen.

❗Wichtig: Viele Eltern scheuen sich davor, einen Antrag zu stellen, weil sie glauben, „eh zu viel zu verdienen“. Dabei lohnt sich gerade bei zwei Kindern oft ein genauer Blick. Denn ob du tatsächlich zu viel Einkommen hast, lässt sich nicht pauschal beantworten – sondern nur durch eine individuelle Berechnung.

Der Knackpunkt bei zwei Kindern: die Einkommensgrenze

Wenn du zwei Kinder hast und prüfen möchtest, ob dir der Kinderzuschlag zusteht, spielt eine Zahl eine besonders wichtige Rolle: dein monatliches Bruttoeinkommen. Denn wie hoch dein Einkommen ist – und wie es sich im Verhältnis zum Bedarf deiner Familie verhält – entscheidet darüber, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe du Unterstützung bekommst.

Bei Familien mit zwei Kindern ist die Lage oft besonders eng kalkuliert: Die Mindesteinkommensgrenze muss überschritten, die Gesamtbedarfsgrenze darf aber nicht überschritten werden. Das ist die entscheidende Balance.

Beispiel: So sieht es in der Praxis aus

Stell dir vor, du und dein Partner oder deine Partnerin verdient gemeinsam 1.800 Euro brutto im Monat – davon bleiben etwa 1.350 Euro netto. Eure Warmmiete liegt bei 1.000 Euro. Für eure zwei Kinder erhaltet ihr 255 Euro Kindergeld je Kind, also 510 Euro insgesamt.

2025 hat der Staat den Regelbedarf für ein Elternpaar auf 1.012 Euro festgesetzt; hinzu kommen 2 × 390 Euro für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Zusammen ergibt das einen Grundbedarf von 1.792 Euro. Zählt man die Warmmiete dazu, liegt der anerkannte Monatsbedarf eurer Familie bei 2.792 Euro.

Euer verfügbares Geld – 1.350 Euro Nettoverdienst plus 510 Euro Kindergeld = 1.860 Euro – lässt also eine Lücke von 932 Euro. Der Kinderzuschlag kann bis zu 297 Euro pro Kind betragen, also maximal 594 Euro. Bleibt ihr beim Höchstsatz, sinkt die Lücke auf 338 Euro. Ein realistisches Wohngeld von rund 400 Euro füllt den Rest.

Damit deckt ihr euren vollständigen Bedarf, ohne Bürgergeld beantragen zu müssen. Das Beispiel zeigt in Kürze, wie KiZ und Wohngeld gemeinsam dafür sorgen, dass eure Familie trotz hoher Wohnkosten finanziell über die Runden kommt.

Keine feste Höchsteinkommensgrenze: Das Berechnungsmodell

Seit 2020 gibt es keine starren Obergrenzen mehr, sondern ein sogenanntes gleitendes Berechnungsmodell. Das bedeutet:

  • Je höher dein Einkommen, desto geringer fällt der Kinderzuschlag aus.
  • Sobald das Einkommen hoch genug ist, um den gesamten Familienbedarf zu decken, entfällt der Anspruch vollständig.
  • Die genaue Höhe wird individuell berechnet, unter Einbeziehung von Kosten für Miete, Heizkosten, Kinderbetreuung und anderen Faktoren.

Besonders bei zwei Kindern ist die Übergangszone relativ breit – du bekommst nicht sofort keinen Zuschlag, wenn du etwas mehr verdienst, aber der Betrag sinkt schrittweise ab.

💡 Wichtig: Auch wenn du oberhalb der Mindestgrenze liegst, kann dein tatsächlicher Anspruch je nach Wohnort, Miethöhe und Unterhaltszahlungen stark variieren.

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Was zählt alles zum Einkommen der Eltern?

Ob und in welcher Höhe dir Kinderzuschlag zusteht, hängt maßgeblich vom Einkommen deiner Familie ab. Aber was genau gilt dabei als „Einkommen“? Nicht jede Zahlung wird berücksichtigt – und manche Leistungen zählen nur teilweise. Damit du den Überblick behältst, haben wir hier die wichtigsten Einkommensarten für dich zusammengestellt.

Diese Einkünfte werden angerechnet:

  • Löhne und Gehälter: Alles, was du aus deiner Arbeit verdienst – inklusive Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen.
  • Elterngeld (anteilig): Je nach Höhe und Berechnungsform kann Elterngeld teilweise angerechnet werden.
  • Arbeitslosengeld I: Wird vollständig als Einkommen berücksichtigt.
  • Krankengeld und Mutterschaftsgeld: Gehören ebenfalls zum anrechenbaren Einkommen.
  • Unterhaltszahlungen: Sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhalt werden eingerechnet.
  • Renten und Versorgungsbezüge: Etwa Waisenrente, Halbwaisenrente oder Erwerbsminderungsrente.
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit: Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit zählen ebenfalls.
  • Miet- oder Zinseinnahmen: Auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen werden berücksichtigt.

Diese Einkünfte bleiben außen vor:

  • Kindergeld: Zählt ausdrücklich nicht als Einkommen – das ist wichtig, weil es Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist.
  • Kinderzuschlag selbst: Wird natürlich nicht doppelt angerechnet.
  • Wohngeld: Gilt als ergänzende Leistung und schließt den KiZ nicht aus.
  • BAföG-Leistungen deiner Kinder: Wenn deine Kinder BAföG beziehen, wird das in der Regel nicht als dein Einkommen gewertet.

Die Familienkasse prüft dein Bruttoeinkommen, berücksichtigt aber bestimmte Abzüge und Pauschalen, bevor die eigentliche Berechnung erfolgt. Deshalb kann es durchaus sein, dass du trotz vermeintlich „zu hohem“ Einkommen dennoch Anspruch auf einen Kinderzuschlag hast – vor allem, wenn du zwei Kinder hast und hohe Wohnkosten trägst.

💡 Tipp: Auch wenn dein Einkommen grundsätzlich angerechnet wird, werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt – etwa für Werbungskosten, Beiträge zur Altersvorsorge oder Fahrtkosten zur Arbeit.

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?

Das Kinderzuschlag-Beantragen ist einfacher, als viele denken – vor allem, wenn du weißt, welche Unterlagen du brauchst und worauf es ankommt. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für die Bearbeitung zuständig. Dort wird geprüft, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und wie hoch dein Anspruch ausfällt.

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  1. Online-Check durchführen (optional, aber empfohlen)

    Bevor du den Antrag stellst, kannst du mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit eine unverbindliche Vorabprüfung machen. Das Tool zeigt dir in wenigen Minuten, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist.

  2. Antrag online oder schriftlich stellen

    Du kannst den Kinderzuschlag ganz bequem digital über das Online-Portal der Familienkasse beantragen oder das Formular herunterladen und per Post einreichen. Der Online-Antrag gibt dir alle wichtigen Informationen und führt dich Schritt für Schritt durch die Fragen.

  3. Wichtige Unterlagen bereithalten

    Für einen vollständigen Antrag brauchst du:

    • deinen Personalausweis oder Reisepass
    • Kindergeldnummer
    • Nachweise zum Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten Monate)
    • Nachweis über Miet- und Heizkosten (z. B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung)
    • ggf. BAföG-Bescheide, Unterhaltsnachweise oder Bescheide über andere Leistungen

    👉 Wichtig: Die Angaben im Antrag müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Einkünfte ohne Nachweis werden nicht berücksichtigt – oder führen im schlimmsten Fall zur Ablehnung.

  4. Bearbeitungszeit abwarten

    Die Prüfung deines Antrags kann mehrere Wochen dauern. Sobald ein Bescheid vorliegt, bekommst du eine schriftliche Rückmeldung – mit einer Bewilligung für bis zu sechs Monate.

  5. Folgeantrag nicht vergessen

    Da der Zuschlag immer nur für einen befristeten Zeitraum bewilligt wird, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, um eine durchgehende Auszahlung zu sichern. Idealerweise reichst du den neuen Antrag ein, bevor der aktuelle Zeitraum abläuft.

Ein unvollständiger Antrag verzögert die Bearbeitung erheblich. Achte also darauf, nichts zu vergessen – das spart Zeit und Nerven.

Fazit: Kinderzuschlag richtig ausschöpfen

Der Kinderzuschlag entlastet Familien mit zwei Kindern spürbar, wenn das Einkommen knapp ist und hohe Wohnkosten drücken. Prüfe deshalb sorgfältig deine Einkünfte, Vermögenswerte und die anrechenbaren Freibeträge und nutze das Kindergeld, den Zuschlag und Wohngeld, um die Unterstützung des Staats optimal auszuschöpfen – ohne Bürgergeld beantragen zu müssen.

Damit du heute Spielraum gewinnst und zugleich langfristig Vermögen aufbaust, kannst du die staatlichen Leistungen auch mit einer passgenauen Vorsorgelösung wie unseren Kinderinvestments von Invest4Kids ergänzen. Lass dich beraten und sichere dir die finanzielle Stabilität, die deine Familie verdient.

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