Drei Kinder bedeuten dreifaches Glück – aber auch dreifache Verantwortung. Als Elternteil weißt du, wie schnell die Bedürfnisse der Familie wachsen: Kleidung, Bildung, Hobbys – und später vielleicht ein Auslandsjahr oder ein Studium. Gut zu wissen, dass der Staat Familien mit mehreren Kindern steuerlich entlastet. Der sogenannte Kinderfreibetrag ist dabei ein zentrales Instrument im Familienleistungsausgleich.
Doch viele Eltern kennen zwar das Kindergeld, haben aber nur vage Vorstellungen davon, wie Kinderfreibeträge eigentlich funktionieren – und welche Vorteile sie wirklich bringen. Besonders bei drei Kindern kann sich das richtig lohnen.
In diesem Artikel bekommst du alle wichtigen Informationen verständlich und auf den Punkt: Was ist der Kinderfreibetrag? Wie hoch sind die Beträge bei drei Kindern? Welche Rolle spielt die Einkommensteuerveranlagung? Und wie holst du für dich und deine Familie das Beste heraus? Zusätzlich zeigen wir dir, wie du mit einem klugen Vorsorgekonzept – wie dem von Invest4Kids – langfristig und flexibel für deine Kinder planen kannst.
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Was ist der Kinderfreibetrag überhaupt?
Viele Eltern verlassen sich bei der finanziellen Unterstützung durch den Staat ausschließlich auf das Kindergeld. Das ist verständlich – schließlich wird es monatlich überwiesen und ist fest im Familienbudget eingeplant. Doch was viele nicht wissen: Der Staat bietet mit dem Kinderfreibetrag eine zusätzliche Möglichkeit, dein Einkommen steuerlich zu entlasten – besonders relevant bei mittleren bis höheren Einkommen.
Der Kinderfreibetrag einfach erklärt
Der Kinderfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert. Ziel ist es, das Existenzminimum deines Kindes steuerfrei zu stellen. Das Ganze ist im Einkommensteuergesetz (§ 32 EStG) geregelt und gilt für jedes kindergeldberechtigte Kind.
🧾 Infobox – Bestandteile des Kinderfreibetrags:
- Freibetrag für das sächliche Existenzminimum: 6.672 Euro (bei Ehegatten gemeinsam)
- Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA): 2.928 Euro
➡️ Insgesamt also: 9.600 Euro pro Kind und Jahr
Kindergeld oder Freibetrag – was gilt?
Hier greift die sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder für dich günstiger sind. Du musst nichts extra beantragen – die Prüfung erfolgt automatisch mit deiner Steuererklärung (Anlage Kind).
🔎 Merke: Du bekommst entweder Kindergeld oder den steuerlichen Vorteil durch den Freibetrag – je nachdem, was dir finanziell mehr bringt.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag – und was bedeutet das konkret für 3 Kinder?
Drei Kinder zu haben ist nicht nur ein Abenteuer im Alltag – auch steuerlich betrachtet kann das eine ganze Menge Vorteile bringen. Denn für jedes deiner Kinder stehen dir als Elternteil Freibeträge zu, die dein Einkommen reduzieren und dadurch deine Steuerlast senken. Vor allem bei drei Kindern summieren sich die Beträge schnell auf einen spürbaren Vorteil – vorausgesetzt, du machst in deiner Steuererklärung alles richtig.
Die Beträge im Überblick
Für das Jahr 2025 gelten folgende Freibeträge für Kinder:
📌 Pro Kind stehen dir zu:
- 6.672 Euro für das sächliche Existenzminimum
- 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
➡️ Gesamt: 9.600 Euro pro Kind
👨👩👧👦 Bei drei Kindern ergibt sich daraus ein beachtlicher Betrag:
- 28.800 Euro, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern können!
Diese Entlastung macht sich besonders deutlich, wenn du ein mittleres oder höheres Einkommen hast. Denn je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto stärker wirkt sich der Abzug der Freibeträge auf deine zu zahlenden Steuern aus.
📊 Beispielrechnung
Eine Familie mit drei Kindern und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro kann durch die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge über 5.000 Euro Steuerersparnis erzielen – verglichen mit dem alleinigen Bezug von Kindergeld.
Unterm Strich: Zahlen, die sich lohnen
Die Höhe der Freibeträge zeigt: Wer drei Kinder hat, sollte das volle Potenzial nutzen – durch kluge Planung, rechtzeitige Abgabe der Anlage Kind und ein genaues Verständnis der eigenen familiären Situation. So kannst du sicherstellen, dass du keinen Cent verschenkst.
Für wen gilt der Freibetrag – und wie lange?
Grundsätzlich steht der Kinderfreibetrag jedem Elternteil zu, der für ein Kind sorgt – ganz gleich, ob es sich um ein leibliches Kind, ein Pflegekind, ein adoptiertes Kind oder in bestimmten Fällen auch um ein Kind im Ausland handelt. Entscheidend ist, dass das Kind in deinem Haushalt lebt oder du zumindest überwiegend für seinen Unterhalt aufkommst. Auch bei getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag in der Regel hälftig aufgeteilt.
Wie lange wird der Freibetrag gewährt?
🧭 Zeitrahmen & Voraussetzungen:
- Grundsätzlich: ab dem Geburtsmonat bis zum 18. Geburtstag deines Kindes.
- Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr, wenn:
- sich das Kind in einer Ausbildung oder im Studium befindet,
- es sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate) befindet,
- kein Ausbildungsplatz gefunden wurde (Nachweis durch die Agentur für Arbeit),
- ein Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolviert wird,
- oder eine Behinderung vorliegt, die eine selbstständige Lebensführung verhindert.
📌 Tipp: Auch wenn dein Kind nicht mehr zu Hause wohnt, kann der Anspruch auf Freibeträge für Kinder erhalten bleiben – wichtig ist, dass die Voraussetzungen aus dem EStG erfüllt sind. Ein prüfender Blick lohnt sich also immer.
Freibeträge aufteilen, übertragen oder allein geltend machen – so geht’s
In der Regel wird der Kinderfreibetrag automatisch halbiert und beiden Elternteilen je zur Hälfte zugewiesen – unabhängig davon, ob ihr zusammenlebt oder getrennt seid. Doch was passiert, wenn du alleinerziehend bist oder dein Kind dauerhaft bei dir lebt? Genau dann kommt eine Übertragung ins Spiel.
💡 Beispiel:
Wenn du als alleinstehender Elternteil das Kind betreust und der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kannst du den vollen Freibetrag auf dich übertragen lassen.
Voraussetzungen für eine Übertragung
- Der andere Elternteil ist nicht unbeschränkt steuerpflichtig (z. B. lebt dauerhaft im Ausland).
- Er beteiligt sich nicht an Unterhaltsleistungen.
- Du lebst allein mit deinem Kind im gemeinsamen Haushalt.
✅ Wie Eltern den Freibetrag nutzen können:
Die Übertragung erfolgt nicht automatisch. Du musst sie beim Finanzamt beantragen – am besten direkt über die Anlage Kind in deiner Steuererklärung. Dort gibst du auch an, ob du Anspruch auf die gesamte Hälfte des Freibetrags hast oder ob du die Standardregelung (hälftig für beide) nutzt.
📌 Extra-Tipp: Auch bei Ehegatten ist Flexibilität möglich – etwa, wenn nur ein Partner Einkommen erzielt. Kläre in solchen Fällen rechtzeitig, wie sich die Freibeträge optimal aufteilen lassen. Das kann bares Geld bedeuten!
Kinderfreibetrag und Steuererklärung – was du beachten musst
Auch wenn der Staat großzügige Freibeträge für Kinder vorsieht – sie wirken sich nur aus, wenn du deine Steuererklärung machst. Und zwar vollständig und korrekt. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du mehr vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitierst. Diese sogenannte Günstigerprüfung ist Pflichtteil jeder Einkommensteuerveranlagung, sofern du in der Steuererklärung Kinder angibst.
Die Anlage Kind – das zentrale Formular
Damit deine Kinder auch steuerlich erfasst werden, musst du die Anlage Kind ausfüllen. Dort werden u. a. Angaben zu folgenden Punkten gemacht:
📝 Wichtige Angaben in der Anlage Kind:
- Persönliche Daten deines Kindes
- Zeitraum, in dem es bei dir gemeldet war
- Angaben zu Ausbildung, Freiwilligendienst, Behinderung oder Aufenthalt im Ausland
- Hinweise auf Pflegekinder oder andere besondere Situationen
- Aufteilung der Freibeträge zwischen den Elternteilen
Achtung bei mehreren Kindern
Hast du mehr als ein Kind, musst du für jedes eine eigene Anlage Kind ausfüllen. Besonders bei drei Kindern lohnt es sich, genau hinzuschauen – denn mit jedem zusätzlichen Kind steigen die Beträge, die dein Einkommen reduzieren können.
📌 Tipp: Lass dich im Zweifel beraten – z. B. von einer Lohnsteuerhilfe oder einem Steuerberater. Gerade bei komplexeren Familiensituationen wie geteiltem Haushalt oder Auslandsaufenthalt kann das viele Fragen und Unsicherheiten ersparen.
So nutzt du den Freibetrag nicht nur formal, sondern auch finanziell optimal.
Gute Unterstützung – aber kein Rundum-Schutz
Der Kinderfreibetrag ist zweifellos ein wertvoller Baustein im Familienleistungsausgleich. Er hilft dir dabei, dein Einkommen zu entlasten und die besteuerung des Existenzminimums deines Kindes zu vermeiden. Doch auch wenn der Staat hier seinen Teil beiträgt: Die Realität zeigt, dass Freibeträge für Kinder längst nicht ausreichen, um langfristig alle Kosten für die Zukunft abzudecken.
👶 Typische Kosten, die Eltern erwarten:
- Schulmaterial, Nachhilfe, Klassenfahrten
- Studium, Ausbildung, erste Wohnung
- Führerschein, Auslandsaufenthalte, eigene Träume
Und all das kommt meist nicht dann, wenn es finanziell gerade gut passt.
Vorsorge ist Vertrauenssache
Wenn du als Elternteil wirklich langfristig planen willst, solltest du neben Steuern und Freibeträgen auch die persönliche Vorsorge für dein Kind im Blick behalten. Denn was heute noch günstig erscheint, kann in zehn Jahren teuer werden – Stichwort Bildungskosten oder Mietpreise.
📌 Merke: Der Kinderfreibetrag ist ein sinnvoller Anfang – aber kein Ersatz für kluge, vorausschauende Finanzentscheidungen. Wer früh handelt, verschafft seinem Kind nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch echte Freiräume, um später selbstbestimmt durchs Leben zu gehen. Und genau das willst du doch, oder?
Die Berechnung basiert auf einer Sparrate von 150 € über 18 Jahre:
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Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Marktentwicklung ab.
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Finanzielle Vorsorge mit Invest4Kids – einfach, flexibel, clever
Du nutzt bereits die Kinderfreibeträge, hast deine Steuererklärung im Griff und sorgst mit dem Kindergeld für den laufenden Alltag – doch du spürst: Für die wirklich großen Träume deiner Kinder braucht es mehr. Eine echte, langfristige Finanzstrategie, die zu dir und deiner Familie passt. Genau hier setzt Invest4Kids an.
Mehr als ein ETF-Sparplan
Invest4Kids ist auf Familien spezialisiert – und zwar ausschließlich. Schon ab 25 Euro monatlich baust du mit uns Schritt für Schritt ein solides Polster für dein Kind auf. Dabei hast du freie Auswahl aus einer Vielzahl sinnvoller ETFs, die zu deinen Zielen passen – ohne Depotgebühren, ohne Transaktionskosten, ohne versteckte Haken.
✔ Vorteile auf einen Blick:
- Keine Kapitalertragssteuer bei Strategiewechseln
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Was andere Eltern sagen
💬 „Wir wollten für unsere Tochter vorsorgen, aber nicht auf eigene Faust investieren. Invest4Kids hat uns einen klaren Plan gegeben – und das ganz ohne Druck.“ – Daniela, 3-fach-Mama aus Köln
💬 „Ich finde es super, dass ich alles anpassen kann – auch wenn sich bei uns mal was ändert. Das ist echte Familienfreundlichkeit.“ – Tobias, Vater von Zwillingen
📌 Fazit: Invest4Kids denkt mit – steuerlich klug, lebensnah und absolut flexibel. So wird aus deiner Vorsorge eine echte Zukunftschance für dein Kind.
Häufige Fragen von Eltern – einfach erklärt
Der Kinderfreibetrag wirft bei vielen Eltern immer wieder Fragen auf – hier findest du die wichtigsten Antworten kompakt und verständlich:
- Muss ich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen?
Nein, das übernimmt das Finanzamt für dich. Es prüft im bei der Veranlagung der Einkommensteuer, welche Variante für dich günstiger ist – das nennt sich Günstigerprüfung. - Gibt es den Freibetrag auch für Pflegekinder?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Pflegekind muss in deinem Haushalt leben und darf nicht mit seinen leiblichen Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft stehen. - Kann ich den Kinderfreibetrag rückwirkend nutzen?
Ja, solange du deine Steuererklärung für die entsprechenden Jahre fristgerecht einreichst. - Was ist, wenn mein Kind einen Freiwilligendienst macht?
Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Internationaler Jugendfreiwilligendienst – die Freibeträge gelten weiterhin bis zum 25. Lebensjahr. - Brauche ich für jedes Kind eine eigene Anlage Kind?
Ja, für jedes Kind muss eine separate Anlage Kind in der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Deine Kinder. Deine Zukunft. Deine Entscheidung.
Drei Kinder, drei Mal Zukunft – und jede Menge Möglichkeiten, wie du sie finanziell unterstützen kannst. Der Kinderfreibetrag ist dabei ein starker Hebel, um dein Einkommen spürbar zu entlasten und die steuerliche Belastung zu senken. Mit der richtigen Planung, einem Blick in die Anlage Kind deiner Steuererklärung und einem klaren Verständnis für die bestehenden Freibeträge kannst du jedes Jahr bares Geld sparen.
Aber: Steuerliche Vorteile sind nur ein Teil des Ganzen. Wenn du deinen Kindern wirklich langfristige Sicherheit bieten möchtest – für Ausbildung, Auslandsjahr, Wohnung oder Träume – dann lohnt sich eine solide, flexible Vorsorgestrategie.
📌 Unser Tipp: Nutze die Vorteile des Staates – und kombiniere sie mit der Stärke von Invest4Kids. So machst du aus Pflichtbewusstsein echte Perspektiven.
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