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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ambassador-Programm

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Ambassador-Programm (im Folgenden „Programm“ genannt) und das damit verbundene Empfehlungsvergütungssystem, das von [Unternehmensname] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) angeboten wird.
(2) Für die Zwecke dieser AGBs werden die Teilnehmer als Ambassadors bezeichnet, was auch die Rolle der Tippgeber umfasst. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Programm erklärt sich der Ambassador mit diesen AGB einverstanden.


§2 Teilnahme am Programm

(1) Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Der Teilnehmer muss sich über das Online-Formular registrieren und die Teilnahmebedingungen bestätigen.
(2) Der Teilnehmer muss über eine gültige E-Mail-Adresse und eine Steuer-ID verfügen (bei selbstständiger Tätigkeit).
(3) Der Ambassador verpflichtet sich, das Programm in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen und keine betrügerischen Handlungen oder unlautere Methoden zur Generierung von Empfehlungen zu verwenden.

§ 3 Erfolgreiche Empfehlung und Vergütung
(1) Eine „erfolgreiche Empfehlung“ liegt vor, wenn der Ambassador einem neuen Kunden eine Beratung vermittelt und dieser nach der Beratung einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließt und die vereinbarten Zahlungen für den Vertrag leistet.
(2) Erfolgreiche Empfehlungen sind die einzige Grundlage für die Auszahlung der Prämie an den Ambassador. Eine Empfehlung, bei der der empfohlene Kunde keinen Vertrag abschließt oder keine Zahlungen leistet, gilt nicht als erfolgreich und berechtigt den Ambassador nicht zur Prämienzahlung.
(3) Vergütung: Der Ambassador erhält für jede erfolgreiche Empfehlung eine Vergütung, die sich nach der Anzahl der gewonnenen Kunden richtet:

  • 50 € pro Kunden für die ersten 10 Empfehlungen.
  • 100 € pro Kunden für Empfehlungen 11 bis 20.
  • 200 € pro Kunden ab der 21. Empfehlung.

(4) Bonus für vermittelte Ambassadors:
(a) Der Ambassador kann andere Ambassadors werben und erhält einen Bonus von 500 €, wenn der geworbene Ambassador 10 erfolgreiche Empfehlungen (siehe § 3 Abs. 1) gemacht hat.
(b) Dieser Bonus von 500 € wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn das Unternehmen freie Slots für neue Ambassadors hat und das Unternehmen die Aufnahme eines neuen Ambassadors bestätigt.
(c) Es wird limitierte Kapazitäten für Ambassadors geben, und nicht jeder Ambassador kann jederzeit neue Empfehlungen annehmen oder neue Ambassadors werben. Das Unternehmen informiert die Ambassadors regelmäßig über die Verfügbarkeit von Slots und wenn neue Plätze freigegeben werden.
(d) Der 500 € Bonus für vermittelte Ambassadors wird erst nach Bestätigung der Aufnahme eines neuen Ambassadors und nach Erreichung der 10 erfolgreichen Empfehlungen des geworbenen Ambassadors ausgezahlt.
(5) Auszahlung der Prämien:
Die Auszahlung der Provisionen an den Ambassador erfolgt grundsätzlich am 15. Tag des jeweiligen Monats. Sollte der 15. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wird die Auszahlung am nächsten Werktag vorgenommen.
Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der üblichen Bearbeitungszeit durch die Bank. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel 1-2 Bankarbeitstage für die technische Bearbeitung der Auszahlung benötigt werden, je nach Bankinstitut.
(6) Verzögerungen:
Sollte sich die Auszahlung aufgrund von technischen Schwierigkeiten, personellen Engpässen oder anderen unvorhergesehenen Umständen verzögern, verpflichtet sich das Unternehmen, den Ambassador umgehend darüber zu informieren und einen neuen Auszahlungstermin mitzuteilen. Eine Haftung für etwaige Verzögerungen wird ausgeschlossen, solange diese nicht auf grob fahrlässigem Verhalten des Unternehmens beruhen.
(7) Keine Garantie auf Auszahlung zu einem festen Datum:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der Provisionen grundsätzlich an den 15. Tag eines jeden Monatsgebunden ist. Dennoch behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Auszahlung in Ausnahmefällen anzupassen, sollte dies aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig sein. Hierbei wird der Ambassador umgehend informiert.
(8) Ansprüche aus Auszahlung:
Der Ambassador hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung der Provisionen, die noch nicht aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung entstanden sind oder die aufgrund von Stornierungen, Rückgaben oder ähnlichen Umständen nachträglich nicht mehr gültig sind. Im Falle einer rückwirkenden Stornierung einer Empfehlung behält sich das Unternehmen das Recht vor, bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern.

§ 4 Steuerliche Verantwortung
(1) Der Ambassador ist selbstständig für die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte aus dem Programm verantwortlich.
(2) Alle Zahlungen an den Ambassador erfolgen ohne Steuerabzug. Der Ambassador ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Steuererklärung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben.
(3) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für steuerliche Angelegenheiten des Ambassadors, einschließlich der Notwendigkeit zur Anmeldung eines Gewerbes oder der ordnungsgemäßen Abführung von Steuern. Der Ambassador verpflichtet sich, die für ihn geltenden steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen und zu erfüllen, auch im Fall von internationalen Zahlungen oder grenzüberschreitender Tätigkeit.

§ 5 Nutzung von Social Media und Haftung
(1) Ambassadors, die Social Media oder andere Online-Plattformen nutzen, um Kunden zu gewinnen, sind verpflichtet, keine falschen oder irreführenden Aussagen zu machen. Alle Aussagen müssen wahrheitsgemäß und transparent sein und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Ambassador haftet allein für alle Inhalte, die er über Social Media oder andere Plattformen verbreitet. Er übernimmt die volle Verantwortung für mögliche rechtliche Konsequenzen, die durch unlautere oder falsche Werbeaussagen entstehen könnten.
(3) Sollte durch falsche Aussagen oder unzulässige Handlungen des Ambassadors ein Schaden für das Unternehmenentstehen, ist das Unternehmen berechtigt, den Schaden vom Ambassador einzufordern. Der Ambassador haftet für sämtliche Kosten, die dem Unternehmen durch solche Handlungen entstehen.
(4) Wenn der Ambassador Inhalte selbst erstellt, wie beispielsweise Werbematerialien oder Social Media Posts, gewährt er dem Unternehmen hiermit das weltweite, zeitlich unbefristete und unentgeltliche Recht, diese Inhalte für kommerzielle Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Der Ambassador gibt alle Rechte an den erstellten Inhalten ab und stimmt zu, dass diese vom Unternehmen genutzt werden dürfen.

§ 6 Rechte und Pflichten des Ambassadors
(1) Der Ambassador verpflichtet sich, keine falschen oder irreführenden Aussagen zu tätigen und keine unlauteren Methoden zu verwenden, um Kunden zu gewinnen. Das Unternehmen haftet nicht für unzulässige Aussagen, die vom Ambassador getroffen werden.
(2) Der Ambassador verpflichtet sich, keine Materialien, Inhalte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis weiterzugeben oder nach Beendigung des Programms weiterhin zu verwenden. Verstöße gegen diese Regelung können zu Schadenersatzforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
(3) Der Ambassador erklärt, dass er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist, insbesondere wenn er personenbezogene Daten von potenziellen Kunden erhebt.

§ 7 Ablehnung von Kunden und Wartezeiten
(1) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kundenanfragen abzulehnen und muss nicht jeder Empfehlung folgen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, alle Empfehlungen zu bearbeiten oder anzunehmen.
(2) Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten kommen, bis ein Ambassador neue Kunden empfehlen kann.
(3) Slots für Empfehlungen: Es gibt begrenzte Plätze für Ambassadors, um Empfehlungen abzugeben. Das Unternehmen informiert die Ambassadors rechtzeitig, wenn neue Slots verfügbar sind. Ambassadors können nur dann Empfehlungen abgeben, wenn Plätze verfügbar sind. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Anzahl der Ambassadors und Empfehlungen zu begrenzen.

§ 8 Datenschutz
(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Ambassadors und der empfohlenen Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu schützen.
(2) Die Daten des Ambassadors und der empfohlenen Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Programms verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
(3) Der Ambassador stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten für die Verwaltung und Auswertung des Programms verarbeitet und gespeichert werden. Eine Löschung der Daten erfolgt auf Wunsch des Ambassadors gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Ambassador durch die Teilnahme am Programm entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Unternehmens.
(2) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Fehler in der Steuererklärung oder andere rechtliche Folgen, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben könnten. Der Ambassador handelt eigenverantwortlich.
(3) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Falschaussagen oder Handlungen des Ambassadors, die zu Schäden oder rechtlichen Konsequenzen führen.

§ 10 Änderungen des Programms und Kündigung
(1) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Programm und die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Ambassador rechtzeitig mitgeteilt. Ambassadors haben das Recht, Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung zu widersprechen.
(2) Kündigung durch den Ambassador: Der Ambassador kann den Vertrag jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an das Unternehmen kündigen. Die Kündigung muss die Absicht zur Beendigung des Programms und die E-Mail-Adresse des Ambassadors beinhalten.
(3) Kündigung durch das Unternehmen: Das Unternehmen kann das Programm jederzeit mit einer Frist von 14 Tagenkündigen und den Vertrag mit dem Ambassador ohne Angabe von Gründen beenden. Eine sofortige Kündigung ist nur im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese AGBs oder gesetzliche Bestimmungen zulässig. In solchen Fällen wird der Ambassador unverzüglich informiert, und die Vergütung für alle vor der Kündigung abgeschlossenen erfolgreichen Empfehlungen wird gemäß den AGBs ausgezahlt.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGBs oder der Teilnahme am Programm gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorgeschrieben ist. Sollte der Ambassador seinen Sitz im Ausland haben, gilt das Land des Unternehmenssitzes als zuständiger Gerichtsstand. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, auch am Wohnsitz des Ambassadors Klage zu erheben.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.